und wieder ne 4 in Mathe... Erfahrungen zu Rechenschwäche erbeten

AW: und wieder ne 4 in Mathe... Erfahrungen zu Rechenschwäche erbeten

Ich will dir jetzt keine Angst machen, aber ich hab den ausgefüllten Bogen von der Grundschule erst in der 1. (!) Sommerferienwoche bekommen :umfall:
Weil sie da ja mehr Zeit dafür hatten..... Abgegeben hatten ich ihn allerdings schon anfang Mai und Ferien gabs 2005 glaub ich ab dem 22. Juli....

Es muss eine Zusammenarbeit geben! Denn im schlimmsten Fall muss Michelle ja in der Lerntherapie die Grundrechenarten von Grund auf neu lernen + den Stoff des Gyms (den dann Zuhause) .
Das wird das erste Jahr schon heftig werden, aber es ist zu schaffen!

Meine Michelle ist ja jetzt fast im 3. Ausbildungsjahr als Hauswirtschafterin und da muss sie ja auch viel rechnen. Sei es beim Kochen/Backen, mit Geldbeträgen usw... und es klappt alles wunderbar.
Wenn ich daran denke, das ich sie mit 11 Jahren noch nicht mal alleine einkaufen schicken konnte, weil sie ja mit Geldbeträgen garnicht zu recht kam. Sie wusste zum Beispiel nicht, wenn ich ihr 1 Euro in die Hand gedrückt habe und sie gebeten habe ein Päckchen Zucker zu kaufen das 0,89 cent gekostet hat, das der 1 Euro reicht. Lieber hat sie garnichts gekauft :(
Oder wenn ich den Kindern mal Geld mit gegeben habe das sie sich nach der Schule mal was in der Bäckerei kaufen können, das hat sie nie gemacht, weil sie nie wusste für was ihr Geld reicht. Und einfach nachfragen war ihr zu peinlich, denn die Preise standen ja da...

Ich bin froh, damals so gekämpft zu haben und ja es war super anstrengend da ja Eric und Fabienne ja auch noch so klein waren, aber es hat sich auf jeden Fall gelohnt!
 
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Ach ja, eine befreiung gabs 2006 auch nicht, es wurde nur soweit als anerkannt angesehen, das es eben Förderung gibt/geben muss. Bei Michelle gabs die Befreiung auch nicht, was aber wegen der HvK eh egal war, weils da ja eh keine Noten gab
 
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Kathi, dieser letzte Satz vom letzten Link ist ja echt .... :bruddel: Verstehe ich das richtig, das Kinder mit Rechenschwäche nur in der Grundschule Förderung bekommen ,danach isses denen egal??

Bei meiner Michelle kams ja erst 6 Wochen vor ende der 4. Klasse raus.... Und bei Fabienne hatte ich jetzt nur Glück das bei ihr jetzt schon reagiert wird, weil MIchelle ja die Rechenschwäche hat.
Und eben kam Fabienne mit ihrem Mitteilungsheft heim, das die Ergebnisse von Fabienne Test da ist :bravo:
Bei Fabienne läuft das ja über die Grundschule mit zusammenarbeit einer Förderschule, weil bei Fabienne ja keine seelische Störung vorliegt die eine "staatliche" Lerntherapie berechtigt.
 
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Genau Kathi, in dem Dokument steht ja auf Seite 30 ganz unten "Der Nachteilsausgleich und der Notenschutz finden im Fach Mathematik in der Sek I keine Anwendung mehr". Genau das ist es, was geändert wurde, zu Beginn der Verordnung in 2006 fand das nämlich noch Anwendung :nein:

Das bedeutet eben, dass es zwar ggf. Förderpläne geben muss (die gibt es aber für jeden Schüler, der nicht so richtig mitkommt), aber keine Notenbefreiung und keine "leichteren" Aufgaben mehr gibt.

Also schauen wir mal, was die Schule draus macht, eigentlich sind die sowhl in der Begabten- als auch in der Schwachen- Förderung ganz gut. Es gibt halt keine "Extrawurst" für Dyskalkuliker.

Termin bei der Mathelehrerin übrigens erst nächste Woche Dienstag :ochne:
 
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Jetzt hab ichs auch gefunden :umfall:

Aber was ist, wenn die Dyskalkulie erst zum Ende der Grudnschulzeit diganostiziert wird? Da muss es doch eine Lösung geben.

Ich habe beim Googlen einen Anwalt gefunden, der sich scheinbar Schulrecht spezialisiert hat: http://www.schulrecht-hessen.rechtsanwalt-zoller.de/noten_verfahren_beeintraechtigungen.html

Ich würde mich da einfach mal beraten lassen. es kann ja nicht sein, dass sie euch im Regen stehen lassen.

Ich finde es so zum K....., dass da wieder mal jedes Land sein eigenes Süppchen kocht.
 
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Dyskalkulie ist seit 2006 anerkannt. Nur wollen viele weiterführenden Schulen davon nix wissen :umfall::bruddel:

Ja, das erlebe ich leider auch immer wieder, und dann muss ICH hingehen (bzw. mache ich das dann für die Eltern und die Schüler) und suche entsprechend die Gesetzestexte bzw. die Verordnungen raus - das gleiche eben auch mit dem Nachteilsausgleich hier in Hessen. Von dem Wissen übrigens die wenigsten und den Schulen muss man das ganze dann auch schriftlich vorlegen.

Aber dann müssen Schulen reagieren!
 
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Öhm, ich muss das mal nachlesen mit dem Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie .... eigentlich sollte es den nicht nur bei LRS geben.

*nachlesengeh*
 
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Also - die Fördermaßnahme SOLLTE abgeschlossen sein. Dies gilt natürlich nur für den Fall, dass es sehr früh erkannt und "behandelt" wurde. Ansonsten kann das duchaus auch noch länger laufen!

Mehr habe ich jetzt trotz intensiver Suche nicht gefunden, aber immerhin die Handreichung zur VOLRR. Vielleicht hilft das ja auch.

Ich such morgen mal weiter!


:huhu:
 
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