AW: Kann man das noch essen?
Ich sage das jetzt mal aus Sicht der Fleischerreifachverkäuferin:
mAN darf Hack nur am Tag der Herstellung essen. aber was man selber macht steht auf einem anderen Blatt. aber ihr könnt ja mal hier.
http://www.buzer.de/gesetz/607/ lesen.
Da is´e wieder, die deutsche Hackfleischverordnung :lol:.
Wie weiter oben bereits geschreiben, hat diese Verordnung sicher ihre Daseinsberechtigung.
In der Strenge vergleiche ich sie jedoch mit dem MHD vieler Lebensmittel - zu bürokratisch und zu überzogen.
Mein persönliches Paradebeispiel hierfür ist Salz. Obwohl mehrere Millionen Jahre alt und unbegrenzt haltbar, wird ihm von gesetztes wegen ein MHD verpasst.
Bei Zucker und Nudeln aus Hartweizengrieß das gleiche Dilemma.
Und ja, ich ärgere mich auch über das vom Gesetz vorgeschriebene MHD.
Ich mag euch an der Stelle ein kleines Beispiel nennen:
Mein Papa ist Hobby-Imker, neben festen Abnahmestellen verkaufen auch wir den Honig in der Nachbarschaft. Ich muss ein MHD von 2 Jahren auf dem Etikett vermerken. Tatsächlich ist Honig aber mind. 5 Jahre haltbar. Die einzigste Veränderung, die der Honig nach 2 Jahren annimmt, ist eine starke Kristallisation und ein leichter Aromaverlust.
Er ist aber auch mit 3,4 oder 5 Jahren qualitativ völlig in Ordnung.
Durch das vorgeschriebene MHD darf ich den Honig nach 2 Jahren nicht mehr verkaufen. Ich darf ihn nicht einmal mehr verschenken und bin gezwungen, ihn wegzuwerfen :ochne:.
Sicher versuche ich, soviel Überschuss wie möglich selbst zu verbrauchen; ich habe auch schon versucht, den Honig innerhalb der Verwandschaft zu verteilen, aber diese zwei Jahre MHD sind so fest in den Köpfen der Menschen verankert, dass jeder der Meinung ist:
Wenn der Gesetzgeber eine Haltbarkeit von zwei Jahren vorgibt, ist das berechtigt,
und Honig, der älter ist, wird mit Ungenießbar gleichgestellt.
Man muss sich hier wirklich einmal vor Augen halten, was diese Vorgaben für uns Bürger bedeuten. Wir, die wir uns ach so gern als mündige Bürger bezeichnen, lassen uns von _irgendjemandem_ vordiktieren, wie lang ein Lebensmittel haltbar sein soll.
Und das teilweise total an der Realität vorbei.
Bei der deutschen Hackfleischverordnung verhält es sich ähnlich:
Erzeugnisse nach §
1 Abs. 1 dürfen nur am Tage ihrer Herstellung, Bratwurst und Erzeugnisse nach §
1 Abs. 1 Nr. 6 auch am folgenden Tag, in den Verkehr gebracht werden.
Hackfleisch darf nur am Tag der Herstellung in den Verkehr gebracht werden - diese Vorschrift ist absolut sinnvoll
.
Das bedeutet aber nicht, dass Hackfleisch am selben Tag verarbeitet werden muss, sprich: wenn ich morgens Hack kaufe, ist es nicht bis zum nächsten Tag verdorben und ungenießbar. Aber genau das wird uns überall weisgemacht und wir verhalten uns alles andere als mündig, indem wir unseren Verstand und unsere Sinne ausschalten und uns blindlinks auf irgendwelche Vorschriften verlassen.
Es ist zwar richtig, dass sich Keime auf Hack leicht vermehren, aber durch entsprechende Verarbeitung (braten, schmoren) lassen sich Keime abtöten.
Die Vorgabe, Hack am Folgetag generell zu entsorgen, ist demnach zu allgemein.
Natürlich muss jeder für sich entscheiden, wie er verfahren will.
Es lohnt sich jedoch, einmal den Vorratsschrank zu durchsuchen, um sich selbst ein Bild davon zu verschaffen, wo überall ein unnötig kurzes MHD vermerkt ist.