Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
da dort das Infektionsrisiko als so hoch eingestuft wird, dass eine Zahnarzthelferin sobald sie schwanger ist das nur dem zuständigen Gewerbeamt mitteilen muss, und sie muss sofort nicht mehr arbeiten gehen.
Das stimmt nur teilweise. Es ist eher so, wie Topa das schrieb. Man darf als Zahnarzthelferin ab sofort nicht mehr in der Assistenz arbeiten. Wenn der Arbeitgeber die schwangere Angestellte aber z.B. an die Rezeption setzen kann, muß sie weiterarbeiten.