Hier können sich alles schwangeren tummeln

AW: Hier können sich alles schwangeren tummeln

Stimmt, ist nicht extra für Zahnarzthelferinnen.

Ich hatte überlesen, dass es spez. um Zahnarzthelferinnen geht.
 
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auch wenn der Anwalt hier auf die Probleme von Zahnarztpraxen hinweist, ist es doch das allgemein gültige Mutterschutzgesetz

lg
Bärbel

ps
zu langsam getippt
 
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@Bärbel: wo genau das steht kann ich dir nicht sagen. Ich weiß nur dass mein Gynäkologe mir gesagt hatte dass es was anderes wäre wenn ich Zahnarzthelferin wäre, da dort das Infektionsrisiko als so hoch eingestuft wird, dass eine Zahnarzthelferin sobald sie schwanger ist das nur dem zuständigen Gewerbeamt mitteilen muss, und sie muss sofort nicht mehr arbeiten gehen. Von daher bin ich davon ausgegangen dass dieser spezielle Fall so gesetzlich geregelt ist. Weil ansonsten ja nur die allgemeine Regel vom Mutterschutzgesetz gilt, dass dein Arzt dir entweder aufgrund von massiver Gefährdung am Arbeitsplatz ein Beschäftigungsverbot erteilen kann, oder eben der Arbeitgeber dich freistellen muss, wenn er deinen Arbeitzplatz nicht angemessen umgestalten kann.
 
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da dort das Infektionsrisiko als so hoch eingestuft wird, dass eine Zahnarzthelferin sobald sie schwanger ist das nur dem zuständigen Gewerbeamt mitteilen muss, und sie muss sofort nicht mehr arbeiten gehen.

Das stimmt nur teilweise. Es ist eher so, wie Topa das schrieb. Man darf als Zahnarzthelferin ab sofort nicht mehr in der Assistenz arbeiten. Wenn der Arbeitgeber die schwangere Angestellte aber z.B. an die Rezeption setzen kann, muß sie weiterarbeiten.
 
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Nya, ich kanns nur so zitieren wie mein Arzt es mir geschildert hat. Mag durchaus sein dass das auch nicht zu 100% korrekt war, aber da ich keine Zahnarzthelferin bin hab ich mich eh nicht weiter damit befasst wie das für die genau geregelt ist.
 
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Das stimmt nur teilweise. Es ist eher so, wie Topa das schrieb. Man darf als Zahnarzthelferin ab sofort nicht mehr in der Assistenz arbeiten. Wenn der Arbeitgeber die schwangere Angestellte aber z.B. an die Rezeption setzen kann, muß sie weiterarbeiten.

das ist richtig. Meine Schwiegertochter ist Erzieherin, sie bekam Beschäftigungsverbot für den Kindergarten. Die Gemeinde als Träger und somit ihr Arbeitgeber hat sie dann bis zum Mutterschutz auf dem Rathaus mit Schreibarbeiten für die Kindergärten beschäftigt.

lg
Bärbel
 
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Ich werd wahnsinnig: Den ganzen Tag hab ich im 10-15 min.-Abstand einen harten Bauch. :heul: Dann geht gar nichts mehr, ich muss sofort stehen bleiben und mir den Bauch halten. Morgen 8:00 ist FA-Termin...ich bin gespannt. Ich bin doch noch nicht soweit...:umfall:
 
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Kathrin: ich drück die Daumen, dass sich das Böhnchen noch ein paar Tage zeit lässt!
 
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