Mamazicke
Marmeladenzicklein
AW: Hier können sich alles schwangeren tummeln
Jepp, die nehmen das Nettoeinkommen.Das ist ja gut.
Es wird das Netto genommen und nicht die Auszahlungssumme, oder? Da ich nach dem netto noch Abzüge fürs Auto habe, wäre das auch ein Unterschied bei mir.....
Welche Leistungen sie jetzt genau mitreinrechnen weiß ich nicht genau, ich weiß nur, dass man darauf achten soll, das der Urlaubsanspruch nicht im Mutterschutzlohnurlaub ausgezahlt werden darf. Genaueres müsst ich bei Claudia nachfragen, sie weiß das ja ganz sicher.Okay, dann bedeutet das, dass ich alle Lohnabrechnungen der letzten 12
Monate vorlegen muss und dabei wirklich alle gezahlten Leistungen (Sonderzahlungen/Erfolgsbonus,
Urlaubsgeld ect.) mit eingerechnet werden. Daraus ergeben sich dann die 67% Elterngeld welche ich
gezahlt bekomme!?