Eure Meinung bitte: Fotos einstellen / Copyright / Genehmigung

  • Themenstarter Themenstarter Stefan70
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AW: Eure Meinung bitte: Fotos einstellen / Copyright / Genehmigung

Hallo Sandy,

nein, das zieht das Treffen imho nicht runter.

Was passiert ist, ist dass zwei Dinge aufeinandergeprallt sind.

1. Stefan hat zu dem Treffen seine neue Fotoausrüstung mitgebracht und hat eifrig Fotos geschossen und war sogar so nett und hat seine teure Kamea anderen Menschen in die Hand gedrückt, sie dürften auch Bilder machen.
Danach hat er sich die unglaubliche Mühe gemacht und hat einen Weg gefunden alle Bilder interessierten Schnullerfamilienmitgliedern zugänglich zu machen. Und zwar auf ausdrücklichen Wunsch! Einige haben regelrecht gedrängelt. Das war sehr zeitintensiv, und hat auch nicht auf Anhieb so gut funktioniert; da hat Stefan sich auch schon die ein oder andere Bemerkung anhören dürfen. Schliesslich hat er in mühevoller Kleinarbeit die Bilder als Pakete verpackt, das ganze hochgeladen, die Links hier eingestellt etc.

2. Hat jemand sich bei diesen Bildern nicht gefallen, bzw. hat es jemandem nicht gefallen, dass gewisse Fotos von allen hier betrachtet werden können. Mr. X (sag ich jetzt mal absichtlich neutral so, kann ja sowohl eine Frau als auch ein Mann sein, wissen wir ja nicht) hat wohl um die Entfernung von Fotos aus diesen Paketen, die Stefan schon hochgeladen hatte, gebeten.
Ein durchaus nachvollziehbares Ansinnen.

Nun kann ich aber auch nachvollziehen, dass Stefan sich ärgert, hat er doch wahnsinnig viel Arbeit gehabt und kann jetzt alles nochmal machen.

Die Frage ist, wie man nun damit umgeht. Ich kann verstehen, dass man dann sagt, ich habe keine Lust mehr Bilder auf so großen Treffen zu machen, schließlich birgt das die Gefahr, dass man sich Arbeit umsonst macht, und das ist in der Tat ärgerlich.

Andererseits ist es auch das gute Recht von jedem einzelnen hier zu bestimmen, welche Fotos den anderen hier zugänglich gemacht werden. Das fällt, wie bereits beschrieben, unter das Recht am eigenen Bild und gehört zu den Persönlichkeitsrechten.

Nun könnte man ja argumentieren, dass ja gesehen wurde, dass viel und vor allem von Stefan fotografiert wurde. Allerdings konnte man nicht davon ausgehen, dass alle Bilder in derartiger Form ins Netz gestellte wurden, denn das ist imo bisjetzt einzigartig.
Bisher wurden wohl immer die schönsten Bilder ausgesucht und die dann eingestellt. Wenn man nun alle Fotos bereitsstellt, ist da bestimmt das ein oder andere nicht so schöne drunter. Manche mag das nicht stören, andere hingegen schon - und auch das muss man akzeptieren.

Ich kann beide Seiten verstehen und auch verstehen, dass Stefan sich solch einem für ihn ärgerlichen Zustand nicht mehr aussetzen will. Und daran kann ich auch nichts ekelhaftes oder beleidigtes finden.

Das Treffen war schön und ich denke das bleibt es in der Erinnerung bei den Beteiligten auch. (hoffe ich zumindest)

Liebe Grüße
Silke
 
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Das Recht am eigenen Bild macht sich nicht an der Anzahl der Personen fest, sondern ob die (einzelne) Person gestalterisch/kompositorisch als Blickfang des Bildes genutzt wird oder nur zum "Ambiente" gehört.
Sprich, Lilienfrau vor Sonnenuntergang von hinten allein am Strand rechts klein in der Ecke ist okay und kein "Recht am Bild"-Fall, Lilienfrau groß im Bild vor Hunderten von Menschen mitten auf der Straße in die Kamera lächelnd ist sehr wohl eines.
Da es bei dem Treffen und den Fotos ja darum ging, die einzelnen Personen abzulichten, ist das Recht am Bild schon gegeben. Erst, wenn es (wie angesprochen) um gleichförmige Menschengruppen geht, bei denen keiner besonders herausgehoben ist, sind das dann Streitfälle. Da kann wahrscheinlich jeder Richter anders entscheiden, ich glaube nicht, daß man das so einfach an der Personenanzahl festmachen kann.

Gruß,
Buchstabensalat
 
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Jea hat gesagt.:
@ Stefan. ich kann gerne al bei Jens( wie gesagt Fachanwalt für Medienrecht) nachfragen, wie es sich hier im speziellen Fall verhält, wenn auf einem forumstreffen Fotos gemahct werden und diese anschließend im forum gezeigt werden.


Danke Jea. Ich habe aber schon Infos und Paragrafen zuhause liegen (Danke du gute Fee! :bussi:) Und daraus geht hervor, daß ich die Bilder höchstwahrscheinlich nicht hätte löschen müssen... :umfall:

Aber ich bin kein Jurist.

@Silke: Danke! :bussi:
 
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Frau Giraffe hat gesagt.:
Sprich, es vergingen 24 Stunden, bis ein veto eingelegt wurde, DAS meine ich!

Warum war es nicht möglich, gleich zu sagen, oder zu schreiben, lass mal bitte meine Fotos weg???

Vielleicht, weil Einige länger zum Nachhausekommen brauchen und bis dahin keinen IN-Zugang haben?

Weil einfach früher keine Gelegenheit dazu da war?

Oh, mir würden da tausend Gründe einfallen!


Stefan, ich finde, das solltest Du respektieren (dieses Recht aufs eigene Bild), nächstes Mal vorher noch mal umfragen ansonsten verbuch es einfachunter dumm gelaufen, dass Dir das so viel Arbeit macht.

:winke:
 
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Stefan70 hat gesagt.:
Danke Jea. Ich habe aber schon Infos und Paragrafen zuhause liegen (Danke du gute Fee! :bussi:) Und daraus geht hervor, daß ich die Bilder höchstwahrscheinlich nicht hätte löschen müssen... :umfall:

Aber ich bin kein Jurist.

@Silke: Danke! :bussi:

stefan: darf ich dich fragen, um was es dir bei dieser umfrage ursprünglich ging?
darum, recht zu behalten o. ehrliche meinungen zu erfragen?! und nachfolgend vorsichtiger zu sein, so dass andere weiterhin unbefangen zu treffs kommen können. ;-)
 
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guten morgen,

ich möchte euch gerne noch ein weiteres "laien"statement von unserem hausdämon stefan zum thema hier rein kopieren. stefan ist journalist (kein anwalt), weshalb er sich auch etwas mit der materie auskennt.

vorweg: er stellt den beitrag nicht selber ein, weil er aufgrund von anderweitiger verpflichtungen nicht an der diskussion teilnehmen kann.

ich persönliche finde seine zeilen sehr wichtig, deswegen möchte ich sie gerne (mit seiner erlaubnis) hier hin kopieren

1) Das "Recht auf das eigene Bild" ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Dabei handelt es sich um ein implizites Recht, das nicht eingefordert, sondern automatisch berücksichtigt werden muss.

1.1) Selbstverständlich kann dieses Recht auch "abgetreten" werden. Genau aus diesem Grund findet sich z.B. im "Kleingedruckten" von Konzert-, Theater-, Fussball-, Whatever-Karten stets der Hinweis, dass bei diesen Veranstaltungen Film- und Bildaufzeichnungen gemacht werden und der Besucher mit dem Eintritt explizit auf das Recht am eigenen Bild verzichtet.

1.2) Dieses Recht wird automatisch eingeschränkt, wenn man als Besucher einer öffentlichen Veranstaltung beiwohnt (Kundgebung, Demo, Weihnachtsmarkt) und dort im Rahmen eines "allgemeinen" Bildes mit auf dem Foto/Film landet. Für Schnullertreffen gilt diese Ausnahme explizit nicht, da es sich nicht um öffentliche Veranstaltungen im rechtlichen Sinne handelt.

2) Die jeweils geltenden Gesetze zu beachten und für deren Einhaltung zu sorgen liegt in der Verantwortung des Fotografen, nicht des Fotografierten.

Es ist daher *extrem* kritisch, auf (Schnuller)Treffen einfach Bilder zu machen und diese dann ohne weiteres ins Internet zu stellen und dort sogar für die Allgemeinheit und nicht nur die Mitglieder der Schnullerfamilie herunterladbar zu machen.

Es gibt genau *zwei* Möglichkeiten, Probleme wie die aktuell aufgetretenen auszuschließen:

I) Alle Teilnehmer des Treffens treten wie unter 1.1) beschrieben ihr Recht auf das eigene Bild explizit ab. Dies kann auch durch so genannte "mündliche Belehrung" (vor Zeugen!) beim Betreten des Raums des Treffens erfolgen. (Korrolar: Eine "allgemeine Regelung" in Form eines Postings zum Beispiel im Forum "Schnullertreffen" reicht nicht, da nicht gewährleistet ist, dass diese auch gelesen wurde). Wer nicht mit dieser Abtretung einverstanden ist, kommt nicht rein. Punkt.

II) Jeder Teilnehmer erhält die Möglichkeit, die von ihm oder von von ihm vertretenen Personen (Schutzbefohlene, aka Kinder) angefertigten Bilder explizit zu autorisieren. Das hört sich aber einfacher an als es ist. Um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, müsste der Fotograf jeder Person zumindest die Bilder *zeigen*, auf der die Person zu sehen ist, und bei einem Verbot der Veröffentlichung das Bild löschen (restlos und unabhängig davon, ob da auch noch andere Leute drauf sind - gut, in letzterem Fall würde ein "wegretuschieren" auch reichen, aber wer will sich das antun?!).
Aus dieser ggf. restlosen Löschung ergibt sich, dass man nicht einfach alle Fotos an die Teilnehmer versendet und um Feedback bittet. In diesem Fall hätte man nämlich schon nicht-autorisierte Kopien angefertigt und, schlimmer noch, in Umlauf gebracht. Es bliebe also nur die Möglichkeit, persönlich bei jedem Einzelnen vorbei zu fahren und die jeweiligen Fotos entweder über das Display der Kamera oder auf dem Rechner autorisieren zu lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand diesen Aufwand treiben möchte.

Die vorgeschlagene Option, Teilnehmer, die nicht fotografiert werden möchten, durch ein andersfarbiges Namensschild oder sonstige Kennzeichen zu markieren klingt auf den ersten Blick verlockend. Sie entbindet den Fotografen aber nicht von der Vorlagepflicht. Sprich: zumindest diesen Teilnehmern eines Treffens müssten zur Sicherheit die Fotos vorab gezigt werden um sicher zu stellen, dass nicht spätere Regressansprüche geltend gemacht werden. Damit ist man aber keineswegs auf der sicheren Seite, denn schließlich hat auch jeder Mensch das "Recht, seine Meinung zu ändern".

Sprich: Sollte es sich ein Teilnehmer des Treffens später anders überlegen und seine Bilder nicht veröffentlicht haben wollen, hat man bei dieser Methode dasselbe Problem in grün: Da keine generelle Abtretung des "Rechts auf das eigene Bild" erfolgte, sondern nur die, die es schon vorher wussten, dass sie ihr Recht nicht abtreten, dies kund getan haben, kann jeder andere Teilnehmer dieses Recht auch nachträglich noch wahrnehmen. Als Beispiel sei hier nur angeführt, dass durch "günstige" Kameraperspektive eine Person in vermeintlich "kompromittierender Situation" abgelichtet wurde. Damit hätte der/diejenige jederzeit das Recht, dieses Bild vernichten zu lassen. Ein weiteres Beispiel sind Bilder von Kindern, die aus den unterschiedlichsten Gründen viele Leute nicht so gerne im Internet sehen.

Keinesfalls reicht es übrigens aus, einfach mal "24 Stunden" zu warten und dann zu veröffentlichen. Schließlich weiß man nicht, was die Leute in den 24 Stunden machen und außerdem sind die Leute nicht verpflichtet, nach den Bildern zu suchen. Das Einholen der Veröffentlichungsrechte ist eine "Holschuld", keine "Bringschuld".


liebe grüße
kim
 
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@gretel: Es ging mir schon um Klärung für mein zukünftiges Verhalten bei Schnullertreffen. Das ganze ist ausgeartet, auch wegen mir (aber nicht nur).

@hedwig/stefan:
Vielen Dank! Das ist für mich verständlich und eindeutig. Um jegliches Risiko in Zukunft auszuschließen, ist es doch das beste, keine Bilder mehr auf Treffen zu machen, richtig?
Wenn ich also beschließe, das nicht mehr zu tun - habe ich dann überreagiert? Ich denke nicht, es hat auch nix damit zu tun, ob ich "sauer" bin. Aber nach Stefans Text steht doch der Spaß an Fotos hier in keinem Verhältnis zum Aufwand, den ich nun eigentlich betreiben müßte. Oder?
 
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stefan, ich seh es als wissen, was man für den ernstfall braucht... als fotograf ;-)
kein fotograf der welt macht deswegen keine bilder mehr.

letztendlich weißt du doch jetzt, wie die rechtslage ist. und wenn dich nochmal jemand bittet, ein foto von ihm -aus welchen gründen auch immer- nicht zu veröffentlichen, nimmst du es einfach kommentarlos raus.
der mehraufwand ist ärgerlich, aber berufsrisiko. und letztendlich kann ich nur entscheiden ob ich ein foto von mir nicht mag, wenn ich es vorher auch gesehen habe...

liebe grüße
kim
 
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