Evelyn
Bibi Blocksberg
AW: Bestrafung in der 1. Klasse
Selbst wenn sich die Lehrerin nicht anders zu helfen weiß, ist es unwürdig, ein Kind in die Ecke zu stellen (im übrigen halte ich auch vom "stillen Stuhl" o.ä.überhaupt nichts).
Wie Diana schon schrieb, "bloßstellen bleibt bloßstellen" .
Ja, Kinder sind anders als vor 50 Jahren, sie schwingen anders, sie "ticken" anders. Aber gemäß dem Motto "Druck erzeugt Gegendruck" und unter Beachtung der Kinderrechte würde mir bei solch einer Behandlung, wie Diana sie beschreibt, die Hutschnur hochgehen.
Diana, ich würde genauso handeln:
1.) Gespräch suchen mit der Lehrkraft
2.) Gespräch suchen mit den Elternvertretern/dem Elterbeirat
3.) Keinesfalls locker lassen - und wenn die Lehrkraft für derartiges bereits bekannt sein sollte, kann Dir der Elternbeirat gut helfen!
4.) Gespräch mit der Rektorin/dem Rektor.
5.) Einschalten der Schulbehörde, wenn der Rest nicht fruchtet
Daß Du Dich erstmal bei der SChulbehörde informiert hast, ist nicht nur Dein gutes Recht, sondern damit weißt Du auch, wie Du weiter handeln kannst!
Sag der Lehrerin ganz klar, daß Du weitere Schritte einleitest, falls sie Repressalien gegen Deinen Sohn anwendet aufgrund dieses Gespräches.
Alles Gute und viel ERfolg,
Evelyn
Selbst wenn sich die Lehrerin nicht anders zu helfen weiß, ist es unwürdig, ein Kind in die Ecke zu stellen (im übrigen halte ich auch vom "stillen Stuhl" o.ä.überhaupt nichts).
Wie Diana schon schrieb, "bloßstellen bleibt bloßstellen" .
Ja, Kinder sind anders als vor 50 Jahren, sie schwingen anders, sie "ticken" anders. Aber gemäß dem Motto "Druck erzeugt Gegendruck" und unter Beachtung der Kinderrechte würde mir bei solch einer Behandlung, wie Diana sie beschreibt, die Hutschnur hochgehen.
Diana, ich würde genauso handeln:
1.) Gespräch suchen mit der Lehrkraft
2.) Gespräch suchen mit den Elternvertretern/dem Elterbeirat
3.) Keinesfalls locker lassen - und wenn die Lehrkraft für derartiges bereits bekannt sein sollte, kann Dir der Elternbeirat gut helfen!
4.) Gespräch mit der Rektorin/dem Rektor.
5.) Einschalten der Schulbehörde, wenn der Rest nicht fruchtet
Daß Du Dich erstmal bei der SChulbehörde informiert hast, ist nicht nur Dein gutes Recht, sondern damit weißt Du auch, wie Du weiter handeln kannst!
Sag der Lehrerin ganz klar, daß Du weitere Schritte einleitest, falls sie Repressalien gegen Deinen Sohn anwendet aufgrund dieses Gespräches.
Alles Gute und viel ERfolg,
Evelyn