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Das Luder
AW: Problem mit Telefonanbieter
Bin gerade etwas in Eile, schau mal hier:
http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/13/0,1872,8045357,00.html
Hieraus zitiert:
Widerrufsrecht verbessert
Mit dem in Kraft treten des ersten Teils des geänderten Telekommunikationsgesetzes zum 4. August 2009 wurde auch das Widerrufsrecht bei telefonischen Vertragsabschlüssen erweitert. Haben Sie aufgrund eines unerlaubten Telefonanrufs zum Beispiel Verträge über Zeitschriften, Lotteriespiele oder mit einer Telefongesellschaft geschlossen, haben Sie nach dem Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht von einem Monat.
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Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn Sie über dieses Recht schriftlich informiert wurden. Das kann per Post, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Erhielten Sie keine Belehrung, kann der Vertrag ohne zeitliche Beschränkung widerrufen werden. Die Widerrufsfrist ist auch dann rechtsgültig, wenn Sie einen Teil der Leistung bereits erhalten haben. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Rücksendung der Ware. Den Widerruf brauchen Sie nicht begründen. Für den Beweis im Streitfall sollte der Widerruf per Einschreiben verschickt werden.
Bin gerade etwas in Eile, schau mal hier:
http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/13/0,1872,8045357,00.html
Hieraus zitiert:
Widerrufsrecht verbessert
Mit dem in Kraft treten des ersten Teils des geänderten Telekommunikationsgesetzes zum 4. August 2009 wurde auch das Widerrufsrecht bei telefonischen Vertragsabschlüssen erweitert. Haben Sie aufgrund eines unerlaubten Telefonanrufs zum Beispiel Verträge über Zeitschriften, Lotteriespiele oder mit einer Telefongesellschaft geschlossen, haben Sie nach dem Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht von einem Monat.
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Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn Sie über dieses Recht schriftlich informiert wurden. Das kann per Post, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Erhielten Sie keine Belehrung, kann der Vertrag ohne zeitliche Beschränkung widerrufen werden. Die Widerrufsfrist ist auch dann rechtsgültig, wenn Sie einen Teil der Leistung bereits erhalten haben. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Rücksendung der Ware. Den Widerruf brauchen Sie nicht begründen. Für den Beweis im Streitfall sollte der Widerruf per Einschreiben verschickt werden.