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Meines Wissens greifen in der Schwangerschaft sofort die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes, d.h. es besteht für Dich Kündigungsschutz (trotz Probezeit).
Wenn Dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft noch nichts weiß, hast Du ab Zugang der Kündigung 14 Tage Zeit, ihn von der Kündigung in Kenntnis zu setzen. Wenn Du diese Frist einhälts, ist die Kündigung unwirksam.
Diese Regelungen gelten im Übrigen auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.
Auch wenn sie es noch nicht wissen und auch wenn du am 13.02 bereits krank geschrieben warst, können sie dir JETZT, da du ja schwanger bist, nicht mehr kündigen. Auch nicht in der Probezeit.
Gute Besserung