Huhu Bianca,
jaja, der gute alte Telefonsex
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Aber nun im Ernst, ich bin ja schon länger im Grundschulbereich tätig. Manche bekommen tatsächlich in der 3. Klasse eins zur Erstkommunion oder dann vor der 5., wenn sie Bus fahren müssen. Früher sind es hier im Dorf Einzelfälle.
Was ich aber von einer anderen Grundschule an meinem Arbeitsort weiß: Dort haben insbesondere die 4.-Klassler schon Smartphones und damit verbunden auch WhatsApp-Gruppen. Und DAS bringt grundsätzlich immer riesen Probleme. Cybermobbing. Verschicken gewalttätiger Videos. Und und und. Die Eltern begründen dann ihre Erlaubnis für WhatsApp damit, dass das Kind ja sonst Außenseiter werden würde, wenn es mit 10 Jahren nicht in der Klassen-WhatsApp-Gruppe drin ist. DAS finde ich problematisch. Nicht die Tatsache, dass das ein oder andere Kind aus individuellen Gründen recht früh ein Smartphone bekommt. Sondern dass die Eltern dann Dinge zulassen, die das Kind völlig überfordern und bei weitem nicht mehr altersgerecht sind.
Zum Thema Stundenausfall o.ä: Für Johannes musste ich was unterschreiben, dass er heimgehen darf, wenn sie früher aushaben. Kam bis jetzt aber nicht ohne Ankündigung vor. Irgendwie meine ich zu wissen, dass sie die Kinder nicht unerwartet früher heimschicken dürften, wenn Du als Mutter das nicht möchtest. Sie haben die Aufsichtspflicht. An der Schule, an welcher ich jetzt arbeite, werden die Mütter echt einzeln angerufen, wenn die Kinder im Sonderfall mal früher aus hätten. Johannes hat kein Handy/Smartphone und braucht meiner Meinung nach auch keines. Er kommt ins Haus rein, nebenan sind meistens die Schwiegereltern da,... Das passt für uns so.
Ist nicht geplant, dass Jakob nach der Schule noch betreut wird? Mittagsbetreuung, Hort, Ganztagsschule? Weil in dem Fall gehen die Kinder dann eben früher in die jeweilige Einrichtung. Diese wird von der Schule benachrichtigt. Bzw. wie weit hat er denn heim, dass er Dich gerade auf dem Heimweg im Büro anrufen will? Außerdem dürfen die Kinder doch vom Sekretariat aus telefonieren, wenn es mal unbedingt sein muss. Also das Argument seinerseits wäre zu entkräften
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