ela
Süße
AW: Wie das richtige Vorgehen bei Schulunfall?
Duuuuhuuuu, auch stur bin
Wir haben in unserer Allgemeinmedizinerpraxis etliche Schulunfälle behandelt und die Praxen wo ich zur Zeit unterwegs bin machen das auch so, ebenso unser Kinderarzt.
Die haben dann gewisse Auflagen einzuhalten, wie z.B. dass sie nicht krank schreiben dürfen und bei länger zu erwartenden Erkrankungen müssen sie dann an einen echten D-Arzt überweisen.
:-D
Doch, er muss zum D-Arzt: *sturbin*
http://www.ra-buechner.de/meldungen...%29-immer-selbst-f%FCr-Behandlungsfehler-.php
Zitat aus dem Text bei Anmerkung des Anwaltes:
"Wesentlich wichtiger ist es zu wissen, dass D- und H-Ärzte, auch wenn Sie nach einem Arbeitsunfall das Behandlungsmonopol besitzen, gleich allen anderen Ärzten haften. Bekanntermaßen sind Versicherte nach einem Arbeitsunfall verpflichtet, sich ausschließlich durch D- oder H-Ärzte behandeln zu lassen. Das Recht der freien Arztwahl wird in diesem Zusammenhang bereits von Gesetzes wegen erheblich eingeschränkt. "
Duuuuhuuuu, auch stur bin
Wir haben in unserer Allgemeinmedizinerpraxis etliche Schulunfälle behandelt und die Praxen wo ich zur Zeit unterwegs bin machen das auch so, ebenso unser Kinderarzt.
Die haben dann gewisse Auflagen einzuhalten, wie z.B. dass sie nicht krank schreiben dürfen und bei länger zu erwartenden Erkrankungen müssen sie dann an einen echten D-Arzt überweisen.
:-D