Warum Originalrechnung in Buchhaltung?

AW: Warum Originalrechnung in Buchhaltung?

PS: Das Forum mag mich nicht mehr und verschluckt stndig Buchstaben...

Willkommen im Club! Geht mir regelmäßig auch so :lol:.

Ja, der Satz liest inhaltlich richtig. Ist es für dich wichtig (aus Sicht des Kunden), dass Rechnungsänderungen nur vom Rechnungsaussteller vorgenommen werden dürfen?
 
AW: Warum Originalrechnung in Buchhaltung?

Wichtig ist die Originalrechnung insbesondere für den Vorsteuerabzug. Ohne Originalbeleg kein Vorsteuerabzug...

Liebe Grüße
Sandra
 
AW: Warum Originalrechnung in Buchhaltung?

Genau. Damit nicht Kopien weiter gereicht und dann von mehren die Vorsteuer gezogen werden kann.
 
AW: Warum Originalrechnung in Buchhaltung?

Wichtig ist die Originalrechnung insbesondere für den Vorsteuerabzug. Ohne Originalbeleg kein Vorsteuerabzug...

Ja, das hatte ich Brini nachträglich noch per PN geschrieben.
Wobei "ohne Original ist kein Vorsteuerabzug möglich" nicht ganz richtig ist.

Auch ohne Originalbeleg kann Vorsteuer in Abzug gebracht werden, nämlich dann, wenn ein Ersatzbeleg eingereicht und der Verlust der Originalrechnung glaubhaft gemacht werden kann. Allerdings wird das von den Finanzämtern nicht gern gesehen und oft abgelehnt.

http://www.steuertipps.de/selbststa...er/rechnungsschwund-gefaehrdet-vorsteuerabzug
 
AW: Warum Originalrechnung in Buchhaltung?

Ja und ganz neue Dimensionen haben wir jetzt mit den Rechnungen die per eMail verschickt werden oder online abgerufen werden müssen :umfall:

Da ist dann nichts mehr mit Original.....

Lg
Su
 
AW: Warum Originalrechnung in Buchhaltung?

Ja und ganz neue Dimensionen haben wir jetzt mit den Rechnungen die per eMail verschickt werden oder online abgerufen werden müssen :umfall:

Da ist dann nichts mehr mit Original.....

Stimmt, das kommt ja immer mehr in Mode :umfall:. Werden diese Rechnungsbelege etwa nicht als Originale anerkannt? :entsetzt:
 
AW: Warum Originalrechnung in Buchhaltung?

ich komme erst gerade von einem seminar zu diesem thema...

die online-rechnung ist dann das original und es gelten somit auch die selben aufbewahrungspflichten etc.
die mail darf gelöscht werden, denn sie gilt als *briefumschlag*...die rechnung muss gespeichert werden... ausdrucken und abheften gilt aber nicht - ist dann nicht mehr original...
lustigerweise darf man aber original rechnungen einscannen und dann vernichten - verrückte welt :umfall:
 
AW: Warum Originalrechnung in Buchhaltung?

Danke Mone!
Oh weh! :umfall: Wenn die Rechnung nicht ausgedruckt und abgeheftet werden darf, "fehlt" sie ja _eigentlich_ in den Buchungsordnern. :???: Sollte dann nicht eine Art Hinweis auf die digitale Rechnung abgeheftet werden? Sonst stimmen die Beleg- bzw. Buchungsordner nicht mit den Buchungen überein :???:.
 
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