Urlaub mit Familie der Freundin nach England - Vollmacht? Erlaubnis? Was ist nötig??

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Ach Katja.... das ist ja echt kacke! Und dem Vater nicht mitgeben ist ja irgendwie auch keine Option .....

Wobei ich mich, wenn ich diesem so wenig trauen würde, da echt mal beraten lassen würde, wie man sich dagegen wehren kann. Also dagegen schützen, dass er irgendetwas ohne Absprache macht.
Auf den neuen Gesundheitskarten kann ja alles mögliche gespeichert werden. Vielleicht kann man da gezielt drauf speichern lassen, dass nur reine Notfallbehandlungen ohne doppelt vorliegende Zustimmung gemacht werden dürfen, oder sowas ....

Ich glaub', da kann man sich nicht vor schützen. Wir sind ja beide sorgeberechtigt. Streng genommen müsste sich allerdings jeder Arzt schon bei einer Spritze das Einverständnis des anderen Elternteils einholen. Aber welcher Arzt fragt schon danach, ob man vom Partner getrennt lebt? Mich sowieso nicht, weil Marlene und ich den gleichen Nachnamen haben. Wenn dann müsste Marlenes Vater vom Arzt darauf angesprochen werden, weil er einen anderen Namen trägt. Ich glaub, aber kaum, dass das irgend ein Arzt macht. Wenn jemand mit Versichertenkarte kommt, wird auch behandelt.

Und wie gesagt: da wir beide sorgeberechtigt sind, müsste erst mal geklärt werden, wer in medizinischen Belangen überhaupt "Recht" hat. Sprich: wem Entscheidungsverbot beim Arzt auferlegt wird.

Kompliziert alles...

LG, Katja.
 
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Doch eigentlich müsste das gehen, dass man extra speichert, dass bei allem, was nicht einer "Notfall oder Erstversorgung" gleicht, beide Eltern an den Tisch holt.

Denn das ist ja alles planbar. Und den Hausarzt des Vaters würde ich wohl mal telefonisch die Klagemöglichkeit erklären, die dir offen stehen würde, wenn Behandlungen außerhalb der der Notfallversorgung nicht auch mit dir abgesprochen würden :)
 
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Doch eigentlich müsste das gehen, dass man extra speichert, dass bei allem, was nicht einer "Notfall oder Erstversorgung" gleicht, beide Eltern an den Tisch holt.
Gute Idee, dass dann beide an einen Tisch geholt werden müssen. Check' ich mal lit der Kasse....danke!

LG, Katja.
 
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Ach nee...ist doch nicht so gut, fällt mir grad ein. Das würde im Umkehrschluss ja heißen, dass ich für jeden Pups-Termin hier wieder sein Einverständnis einholen muss. Z. B. hat Marlene jetzt Einlagen bekommen. Nicht, weil sie musste, aber weil's besser wär. Dazu hätt' ich dann ja schon sein OK einholen müssen.

Nee, das will ich dann doch nicht. Ich muss ihm ja so schon wegen jeder Rückmeldung tagelang hinterher laufen.

LG, Katja.
 
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mmmh.... aber das ist ja auch doof.... gerade solche Sachen, die eben nicht UNbedingt sein müssen, solltest du auch mit ihm absprechen wollen.
Ist, insbesondere bei geteilter Sorgenberechtigung ja auch doof, dass du dir was "rausnimmst" was er auf gar keinen Fall machen soll.....
 
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Nee, ich nehm' mir da nichts raus. Drum renn' ich ja ständig seinen Einverständniserklärungen hinterher, eben weil ich's so ehrlich und genau nehme.

Z. B. hat sich letztes Jahr im Herbst ergeben, dass Marlene operiert werden muss. Weil wir vorher schon etliche medizinische Alternativen ausprobiert und dadurch Zeit "verloren" hatten, war's Marlene ganz wichtig (und mir auch), dass sie die OP (kleiner Eingriff, nichts Wildes, aber eben unter Vollnarkose) schnell hinter sich bringt. Ihr Vater wollte sein Einverständnis zur OP aber erst geben, wenn wir noch eine weitere Alternativ-Therapie probieren. Erst wenn die keine Besserung bringt, würde auch er der OP zustimmen.

Diese Therapie zog sich jetzt hin bis letzte Woche und seitdem laufe ich seiner schriftlichen Einwilligung hinterher. Heute habe ich sie endlich bekommen. Nächster OP Termin ist nun erst nach Ostern frei.

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht erst seit letztem Jahr im Sommer (vorher hatte ich es allein). Die Ärzte im Krankenhaus, wo Marlene operiert werden soll, kennen mich schon von jeher als alleinerziehend. Kein Mensch würde da jetzt auf die Idee kommen mich vor der OP nach dem Einverständnis des Vaters zu fragen. Es wäre wahrscheinlich ein Leichtes für mich, Marlene auch ohne sein OK operieren zu lassen. Trotzdem nehme ich's halt genau und verhalte mich so, wie es eben rechtens ist.

Mir geht das ständige Erinnern und Hinterherlaufen auf den Nerv; das kostet unheimlich viel Zeit und Kraft, weil es immer ewig dauert, bis ich eine Sache abschließen kann, weil er da echt unzuverlässig ist.

Würden wir bei der Krankenkasse hinterlegen (wenn das überhaupt ginge), dass unser beider Einverständnis für jede ärztliche Behandlung außer Not-/Erstversorgung nötig ist, würde hier jeder Arzttermin, der eben keinen Notfall beinhaltet, meinen zeitlichen, organisatorischen und logistischen Zeitplan völlig sprengen.

Sorry für's OT...wir reden hier mittlerweile völlig an Deinem eigentlichen Anliegen vorbei.

LG, Katja.
 
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Ach das hatte ich dann falsch verstanden.

Nicht schlimm, also das OT, ....

Man kommt halt so ins plaudern :)
 
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