Tulpinchen
goes Hollywood
AW: Urlaub mit Familie der Freundin nach England - Vollmacht? Erlaubnis? Was ist nötig??
Ich glaub', da kann man sich nicht vor schützen. Wir sind ja beide sorgeberechtigt. Streng genommen müsste sich allerdings jeder Arzt schon bei einer Spritze das Einverständnis des anderen Elternteils einholen. Aber welcher Arzt fragt schon danach, ob man vom Partner getrennt lebt? Mich sowieso nicht, weil Marlene und ich den gleichen Nachnamen haben. Wenn dann müsste Marlenes Vater vom Arzt darauf angesprochen werden, weil er einen anderen Namen trägt. Ich glaub, aber kaum, dass das irgend ein Arzt macht. Wenn jemand mit Versichertenkarte kommt, wird auch behandelt.
Und wie gesagt: da wir beide sorgeberechtigt sind, müsste erst mal geklärt werden, wer in medizinischen Belangen überhaupt "Recht" hat. Sprich: wem Entscheidungsverbot beim Arzt auferlegt wird.
Kompliziert alles...
LG, Katja.
Ach Katja.... das ist ja echt kacke! Und dem Vater nicht mitgeben ist ja irgendwie auch keine Option .....
Wobei ich mich, wenn ich diesem so wenig trauen würde, da echt mal beraten lassen würde, wie man sich dagegen wehren kann. Also dagegen schützen, dass er irgendetwas ohne Absprache macht.
Auf den neuen Gesundheitskarten kann ja alles mögliche gespeichert werden. Vielleicht kann man da gezielt drauf speichern lassen, dass nur reine Notfallbehandlungen ohne doppelt vorliegende Zustimmung gemacht werden dürfen, oder sowas ....
Ich glaub', da kann man sich nicht vor schützen. Wir sind ja beide sorgeberechtigt. Streng genommen müsste sich allerdings jeder Arzt schon bei einer Spritze das Einverständnis des anderen Elternteils einholen. Aber welcher Arzt fragt schon danach, ob man vom Partner getrennt lebt? Mich sowieso nicht, weil Marlene und ich den gleichen Nachnamen haben. Wenn dann müsste Marlenes Vater vom Arzt darauf angesprochen werden, weil er einen anderen Namen trägt. Ich glaub, aber kaum, dass das irgend ein Arzt macht. Wenn jemand mit Versichertenkarte kommt, wird auch behandelt.
Und wie gesagt: da wir beide sorgeberechtigt sind, müsste erst mal geklärt werden, wer in medizinischen Belangen überhaupt "Recht" hat. Sprich: wem Entscheidungsverbot beim Arzt auferlegt wird.
Kompliziert alles...
LG, Katja.