Urlaub mit Familie der Freundin nach England - Vollmacht? Erlaubnis? Was ist nötig??

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Einen extra auslandsversicherungsschein braucht man in Europa ab diesem Jahr (neue Gesundheitskarte Rückseite) nicht mehr einzeln. Die Rückseite ist der Nachweis für das Ausland.
 
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Eine Kopie vom Ausweis ist übrigens verboten, hab ich letztens lernen müssen.
Ich hab grad nicht auf dem Schirm wie alt Deine Tochter ist?
Ich denke ich würde mich beim Zoll einfach mal erkundigen.
 
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Reicht die Ausreisegenehmigung oder muss nicht ggf. die Aufsichtspflicht schriftlich übertragen werden ? So haben wir das immer bei Reisen mit Oma gemacht, Oma hat ein Schreiben von uns bekommen (ebenfalls mit Ausweiskopien), dass wir im Zeitraum von ... bis die Aufsichtspflicht auf die Großeltern übertragen und sie die Entscheidungen betreffend des Kindes, auch im Krankheitsfall, treffen dürfen. Sicher hätten sie sich immer mit uns abgestimmt, aber mir war wichtig dass im Fall eines schlimmen Unfalls nicht womöglich kostbare Zeit verstreicht weil ich eventuell das Handy nicht höre und keine Entscheidung treffen kann

Viele Grüße
Sandra
 
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Eine Kopie vom Ausweis ist übrigens verboten, hab ich letztens lernen müssen..

Ich meine die Ausweiskopie der Person, die ihr Einverständnis gibt. Derjenige kann ja nicht sein Original mitgeben und sich dann während der Abwesenheit des Kindes selbst nicht mehr ausweisen.

LG, Katja.
 
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http://www.kids-on-cruise.de/mediapool/81/811807/data/Personensorgevollmacht.pdf

Hier ist eine vollmacht, die wir so ähnlich damals auch unseren Freund ausgefüllt haben, als Yannick mit nach Mallorca geflogen ist. Das eine Erlaubnis für die Erstversorgung im Krankheits-Notfall erteilt wird finde ich schon sehr wichtig. Manches Mal muss es ja schnell gehen und da muss ich der Person einfach vertrauen, der ich mein Kind mitgebe.

LG
Su
 
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Danke Su, Du bist ein Schatz!

Und genau das wollte ich mit meinem Geschreibsel sagen.

Jemandem, dem ich so wenig vertraue, dass ich keine Gesundheitsvollmacht zur Erst- oder Notfallversorgung geben mag, dem gebe ich das Kind eh nicht mit.
 
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Mein Einwand war nicht generell als mangelndes Vertrauen gemeint. Ich hatte dabei Marlenes Vater im Hinterkopf, mit dem ich in medizinischen Belangen nicht immer einig bin; daher meine Skepsis.

Meinem Vater aber z. B. würde ich bedenkenlos auch eine medizinische Vollmacht mitgeben, wenn Marlene ihn in Polen besucht.

Der Link zum Formular ist gut...danke, Su!

LG, Katja.
 
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Ach Katja.... das ist ja echt kacke! Und dem Vater nicht mitgeben ist ja irgendwie auch keine Option .....

Wobei ich mich, wenn ich diesem so wenig trauen würde, da echt mal beraten lassen würde, wie man sich dagegen wehren kann. Also dagegen schützen, dass er irgendetwas ohne Absprache macht.
Auf den neuen Gesundheitskarten kann ja alles mögliche gespeichert werden. Vielleicht kann man da gezielt drauf speichern lassen, dass nur reine Notfallbehandlungen ohne doppelt vorliegende Zustimmung gemacht werden dürfen, oder sowas ....
 
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