AW: Taufe ohne Paten?
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Katholische Kirche [Bearbeiten]In der katholischen Kirche ist es üblich, einem Täufling eine Person zur Seite zu stellen, die ihn auf dem Weg zur Taufe begleiten und für seine rechte Vorbereitung gegenüber der Gemeinde bürgen soll. Aus dieser Aufgabe entwickelte sich im Laufe der Kirchengeschichte das Patenamt. Ein Pate übernimmt bei der Kindstaufe die Mitverantwortung, dass das Kind den Glauben, auf den es getauft worden ist, erfahren und selbst leben kann. Das kath. Kirchenrecht stellte die Patenschaft bis 1983 als eine „geistliche Verwandtschaft“ dar, die ein Ehehindernis bedeutete (c. 1079 CIC/1917). Die Voraussetzungen für das Patenamt sind bei Taufe und (auch der Firmung) identisch: Die Erziehungsberechtigten und im Ausnahmefall der Spender des Sakraments benennen eine Person, die bereit und geeignet ist, das Amt auszuüben. In der Regel muss der Pate oder die Patin 16 Jahre alt sowie voll initiiert sein und ein glaubensgemäßes Leben führen. Nicht in Frage kommen die Eltern des Täuflings und Katholiken, die mit einer Spruchstrafe belegt sind.