AW: Rechtsfrage, Kind Haftung im Laden
Mein Großer hat vor ca. 2 Jahren ein teures Buch in einem Buchladen kaputt gemacht. Es ist ihm aus der Hand gerutscht und reflexartig hat er nachgegriffen. Dabei hat er eine Seite stark eingerissen und eine andere ganz raus. Dieses Buch wollte ich nun wirklich nicht kaufen (€40,00 für ein Star Wars Bildband). Also musste er damit zur Kasse und sein Missgeschick beichten. Die Dame an der Kasse schluckte und sagte dann aber, es ist nicht schlimm. Als Geschäft sind sie solange in der Haftung bis der Gegenstand bezahlt ist und damit die Eigentumsverhältnisse geändert sind. Also den Schaden trägt somit der Händler (mag natürlich bei mutwilliger Zerstörung anders sein, dass schließe ich bei Euch aber mal aus).
Ich war natürlich heilfroh, der Große auch. Ob das rechtlich so korrekt ist würde ich aber nicht unterschreiben.
LG Nele