Rechtsfrage, Kind Haftung im Laden

Su

Das Luder
Hallo,

weiß jemand wie das eigentlich normalerweise rechtlich geregelt ist.

Sachverhalt:

Familie F. bummelt in der Stadt und geht mit Sohn (3 Jahre) in einen Fan-Shop mit diversen Fußball-Fan-Artikeln, der Sohn sieht in einem Regal auf seiner Höhe Schokokugeln mit Fußballvereinlogo eingewickelt in so einer Zellophantüte, grabscht sich die Tüte und sagt "will haben" - wir haben ihn die wieder abgenohmmen, da ich nicht 5,00 Euro für eine Billig-Schokolade zahle die wer weiß wie lange so im Regal steht, da kam schon eine Verkäufrin angeschossen und hat uns angeblafft das wir die zahlen müssen, weil er sie ev. eingedrückt hätte, ich habe geschaut, alles unversehrt, sie bestand aber darauf, Markus wollte keine Ärger und so konnte ich noch auf den Einkaufspreis runterhandeln, der angeblich 2,50 ist:rolleyes:


Meine Meinung nach haftet man nicht, wenn man seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist oder?

Mich hat das ganze sehr geärgert,
Su
 
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Schau mal hier, da geht es sogar um eine geöffnete Schokoladentüte: http://www.focus.de/finanzen/recht/recht-eltern-haften-fuer-ihre-kinder-aber-nicht-immer_aid_538124.html

Wenn ihr eure Aufsichtspflicht nicht verletzt habt, hättet ihr demnach keinen Cent zahlen müssen.
Ich würde da noch mal vorbeigehen oder anrufen und das richtig stellen. Keine Ahnung, ob ihr das Geld wiederseht, aber mir wäre danach denen mal zu sagen, wer hier wie im Recht bzw. haftbar ist.
 
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Wenn ihr eure Aufsichtspflicht nicht verletzt habt und Felix alleine im Laden rumgelaufen ist, dann ist das Kind in dem Alter nicht haftbar und auch nicht die Eltern!
 
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Ja, ich habe jetzt auch ein bischen gegoogelt, bis 7 Jahren hafte ich nur, wenn ich meine Aufsichtspflicht verletzte und das haben wir ja nicht, wir haben sofort reagiert und so schnell wie möglich die Schokotüte wieder entwedet, er hat sie nicht mal aufgemacht.

Ich fand einfach die Art und Weise auch sehr unfreundlich, noch dazu war das neben dem Hofbräuhaus in München, so besoffene Typen sind bestimmt nicht einfach zu handeln, als mal ein 3jähriger.

Lg
Su
 
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Wenn ihr eure Aufsichtspflicht nicht verletzt habt und Felix alleine im Laden rumgelaufen ist, dann ist das Kind in dem Alter nicht haftbar und auch nicht die Eltern!

Felix war direkt zwischen mir und Markus hat reingegriffen die Tüte in der Hand gehabt und wir haben sie ihn wieder abgenommen. Wenn Aufsichtspflicht nicht bedeutet ihn mit gefesselten Händen in den Laden zu führen, sind wir unschludig :zahn:

Lg
Su
 
AW: Rechtsfrage, Kind Haftung im Laden

Sag mal, Su, das war nicht etwa in einem FCB-Laden? :umfall:
Ich finde das unmöglich und sehe es so wie die anderen - Ihr habt Euch nichts zuschulden kommen lassen.

:ochne: :winke:
 
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Nein, natürlich nicht, bei FCB sind alle total nett *sicherbin*

Die hatten alle Verein, die Schokolade war glaube ich werder Bremen....


Oh, ich wollte ja noch mal auf Deine PN antworten ....

Su
 
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