Little Rocker
die ein Krönchen trägt
AW: Privat oder gesetzlich?
nicht ganz:
Eine Mitversicherung von Kindern ist aber ausgeschlossen, wenn von den miteinander verheirateten Eltern lediglich der Elternteil mit dem niedrigen Einkommen gesetzlich krankenversichert ist und das Gesamteinkommen des höherverdienenden Elternteils die monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt. In anderen Worten: Die Möglichkeit, Kinder beitragsfrei mitzuversichern fällt weg, wenn der besser verdienende Elternteil privat versichert ist und regelmäßig ein monatliches Gesamteinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielt.
In der Gesetzessprache des § 10 Abs.3 SGB V lautet die Regelung wie folgt: "Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt."
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/krankenkasse-familienversicherung.htm#ixzz27VcYr7cv
nicht ganz:
Eine Mitversicherung von Kindern ist aber ausgeschlossen, wenn von den miteinander verheirateten Eltern lediglich der Elternteil mit dem niedrigen Einkommen gesetzlich krankenversichert ist und das Gesamteinkommen des höherverdienenden Elternteils die monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt. In anderen Worten: Die Möglichkeit, Kinder beitragsfrei mitzuversichern fällt weg, wenn der besser verdienende Elternteil privat versichert ist und regelmäßig ein monatliches Gesamteinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielt.
In der Gesetzessprache des § 10 Abs.3 SGB V lautet die Regelung wie folgt: "Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt."
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/krankenkasse-familienversicherung.htm#ixzz27VcYr7cv
normalerweise geht das nicht. Wenn EINER privat versichert ist, MÜSSEN die Kinder in die Private.