sonnenblume
Schlumpfine
AW: Leserechtschreib- Schwäche und Deutschnote
Beim Thema LRS kenne ich mich leider nicht aus und kann dir deshalb auch nicht weiterhelfen, aber die Antwort auf deine Frage
solltest du eigentlich im Schulgesetz von NRW finden.
Auf die Schnelle habe ich nur *das* gefunden (§ 7).
Wenn ich es recht verstehe, kann man in NRW mit "mangelhaft" in einem Fach tatsächlich nicht versetzt werden. Die Ausgleichsregelung, wie wir sie hier in Ba.-Wü. haben, scheint es bei euch nicht zu geben :???:, zumindest habe ich hierzu (für die Grundschule) nichts gefunden.
Beim Thema LRS kenne ich mich leider nicht aus und kann dir deshalb auch nicht weiterhelfen, aber die Antwort auf deine Frage
Wenn sich die Note aus drei Einzelnoten zu einer Gesamtnote zusamenfügt, kann dann eine der Einzelnoten versetzungsrelevant sein?????
solltest du eigentlich im Schulgesetz von NRW finden.
Auf die Schnelle habe ich nur *das* gefunden (§ 7).
Wenn ich es recht verstehe, kann man in NRW mit "mangelhaft" in einem Fach tatsächlich nicht versetzt werden. Die Ausgleichsregelung, wie wir sie hier in Ba.-Wü. haben, scheint es bei euch nicht zu geben :???:, zumindest habe ich hierzu (für die Grundschule) nichts gefunden.
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