Ist das Schulgesetz bindend?

AW: Ist das Schulgesetz bindend?

Hallo Lucie,
ich kann Dich gut verstehen, aber bei uns heißt eine RS-Empfehlung kein Gym aus, denn der Elternwille zählt mittlerweile mehr. Und wenn die Noten passen kannst Du ihn sogar ohne Probeunterricht am Gym einschulen. Oder geht es um etwas anderes?
 
AW: Ist das Schulgesetz bindend?

Dein Mann ist doch Steuerberater, da verstehe ich die Aussage voll *kicher*

War ja gerade wieder auf Fortbildung da wird Dir schwindelig und es ging nur um popeliges Steuerrecht für Arbeitnehmer. Also da gibt es dann ein Gesetz zu dem Gesetzt gibt es dann BMF Schreiben wie das Gesetz ausgelegt werden soll, dann findet ein Bürger ein Gesetz ungerecht, es geht bis vor dem Bundesfinanzhof und es wird darüber entschieden, wenn dann der Budesfinanzhof entschieden hat, heitßt das noch nicht dass das Urteil als Rechtsgrundlage genommen werden darf, da macht dann kommt dann einfach ein NV davor für Nichtveröffentlicht, weil kein Bock. :-)

Kommt noch wer mit?

Ähnlich werden das die Schulen machen :-)

Lg
su
 
AW: Ist das Schulgesetz bindend?

Hallo Lucie,
ich kann Dich gut verstehen, aber bei uns heißt eine RS-Empfehlung kein Gym aus, denn der Elternwille zählt mittlerweile mehr. Und wenn die Noten passen kannst Du ihn sogar ohne Probeunterricht am Gym einschulen. Oder geht es um etwas anderes?

In Bayern aber nicht. Das ist doch alles Ländersache.

Lg
Su
 
AW: Ist das Schulgesetz bindend?

Dein Mann ist doch Steuerberater, da verstehe ich die Aussage voll *kicher*

War ja gerade wieder auf Fortbildung da wird Dir schwindelig und es ging nur um popeliges Steuerrecht für Arbeitnehmer. Also da gibt es dann ein Gesetz zu dem Gesetzt gibt es dann BMF Schreiben wie das Gesetz ausgelegt werden soll, dann findet ein Bürger ein Gesetz ungerecht, es geht bis vor dem Bundesfinanzhof und es wird darüber entschieden, wenn dann der Budesfinanzhof entschieden hat, heitßt das noch nicht dass das Urteil als Rechtsgrundlage genommen werden darf, da macht dann kommt dann einfach ein NV davor für Nichtveröffentlicht, weil kein Bock. :-)

Kommt noch wer mit?

Ähnlich werden das die Schulen machen :-)

Lg
su

:kicher:

unglaublich oder?
ja soooo gesehen bräucht ich mich nicht wundern :hahaha:
 
AW: Ist das Schulgesetz bindend?

ach es geht schlichtweg um meinen Frust, dass ich es als ungerecht empfinde wenn ein Kind welches in drei Jahren einen Dreier geschrieben hat, ansonsten nur Einser und Zweier in Hauptfächern und HSU und das nicht mit hohem Übermaß der Zweier, ein schlechteres Zeugnis bekommt als eines welches Zweier und Dreier hat und vielleicht die Nebenfächer wie Sport oder Kunst usw. besser. Er hat angeblich das beste Diagnosediktat gehabt, steht überall zwischen 1 und 2 Tendenz 1 (Aussage der Lehrerin) und bekommt doch überall ne zwei. Das spiegelt nicht die Realität und ich frag mich wie ich das Kind motivieren soll, wenn er aufgrund der Tatsache dass er überall zwischen eins und zwei auf die Zwei herabgestuft wird weil man einser ja nur gibt wenn ALLES perfekt ist. Aber die Kandidaten zwischen zwei und drei mit Tendenz zwei schön raufgestuft werden weil man sie ja nicht demotivieren will.
Das geht jetzt schon das 2. Zeugnis so und ich bin mir ziemlich sicher, bald sitzt er das auf der Hinterbacke ab und denkt sich ist eh scheißegal was ich mach, ne zwei bekomme ich immer...für ne 2minus , da braucht er nämlich echt gar gar gar nix mehr machen. Und das solls dann sein, ja?
und mein Mann findet es noch in Ordnung weil das Lehrersache ist und das Schulgesetz eh nicht bindend... und man als Eltern eh immer am kürzeren Hebel sitzt...
 
AW: Ist das Schulgesetz bindend?

@ Su - doch in Bayern, wir wohnen in MiFra

Yannick ist ja in der 4ten Klasse und wir haben definitiv kein Wahlrecht. Ev. liegt es dann noch mal den Regierungsbezirken. Bei uns zählt nur die Note aus HSU, Mathe und D, daraus der Schnitt der max. 2,33 sein darf. Ev. kann man wenn der Schnitt nicht reicht diese Probeunterricht mit div. Prüfungen machen mit den entsprechenden Noten daraus.
Hier steht es auch noch einmal, das Wahlrecht haben die Eltern erst nach den Probeunterricht und der bedeutet 2 Tage Prüfungen in allen Hauptfächern mit dem Gesamtstoff, wenn daraus die Noten nicht schlechter als 4 sind, dann dürfen die Eltern wählen, tolle Wahl......Hier ein Link zum Bayrischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus http://www.km.bayern.de/schueler/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

WEnn Du andere Infos hast dann bitte her damit, würde uns einiges an Stress nehmen.....

LG
Su
 
AW: Ist das Schulgesetz bindend?

Lucie, selbst wenn Du Dich beschwerst wird das Problem die mündliche Note sein, auf die wirst Du wenig Einfluss nehmen können, bei uns gibt es auch noch eine extra Note für die Arbeitsleistung in den Arbeitsstunden, sprich bei Euch ev. für die Hausaufgaben?

Lg
Su
 
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