AW: Ist das Schulgesetz bindend?
ach, wir haben uns gestritten, weil ich mich über die Art der Notenvergabe bei uns ärgere und sie als ungerecht empfinde während er so ungefähr sagt "alles was die machen ist richtig und rechtens" und ich sag, nä, beileibe nicht, es gibt ein Schulgesetz und das halten sie sich ja von Anfang z.B. auch nicht. worauf hin er meinte das wäre ja auch nicht bindend für sie
iebts: ... und faselt dann auch irgendwas von Gewaltentrennung und Aussetzen von Erlassen und lauter so´n Schwachsinn. Worauf ich ihm auch einfach nur gesagt hab er soll jetzt mal das Geblubber lassen, ein Gesetz ist sicherlich nicht dafür da dass man es ignorieren darf und da kommt er mir grad noch mit den Steuergesetzen
... wie das so ist, ein Wort gibt das andere...
letztendlich ist er der Meinung die Schule macht und man soll als Eltern die Klappe halten und wenn die dem Großen z.B. nur ne RS-empfehlung schreiben dann werden die auch schon wissen was sie tun während ich eben sage, die Nase machts und einem Kind wie dem Großen mit dem Potential UND den Leistungen so eine Empfehlung vorzuenthalten darf man nicht durchgehen lassen. Insbesondere nicht, wenn nicht EIN Schlag dafür getan wird, mindestens mal die im Schulgesetz zuvordererst gesetzten Regeln der individuellen Förderung sowie Nachteilsausgleichsgewährung zu erfüllen
Und da meint er das Schulgesetz sei quasi eh nur ein Papiertiger und die bräuchten sich nicht dran halten. Da verschlägts dann selbst mir die Sprache bei so einer Behauptung... :ochne:
bin grad gut in Laune ...