talnadjöfull
Bücherwurm
AW: Hilfe, meine Oma wird fin. ausgesaugt
Karin, dazu hat Klaus doch einen guten Bestand eingekauft.
Karin, dazu hat Klaus doch einen guten Bestand eingekauft.
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Zunächst sieht das Gesetz vor, dass ein überlebender Ehegatte neben den sogenannten Erben erster Ordnung zu einem Viertel an dem Erbe beteiligt wird. Existieren also im Zeitpunkt des Erbfalls neben dem überlebenden Ehegatten Kinder, Enkel oder Urenkel des Erblassers, so erbt der Ehegatte ein Viertel, die Kinder bzw. Enkel drei Viertel des Nachlasses.
Solange die Oma lebt, Alleineigentümerin des Hauses und nicht entmündigt ist, kann sie das ganz allein - da muss keiner zustimmen.Hast du vielleicht Ahnung wie das mit den anderen Kindern ist. Haben die bei solchen notariellen Sachen auch mit zuzustimmen? Oder könnte die Tochter so etwas mit meine Oma allein ändern lassen?
Kann ein Haus auch an Minderjährige -sprich Enkel- " weitergegeben " werden?
So wie ich euch lese, hätten dann theoretisch meine Tanten ihren Erbteil für Opas Tod von Oma verlangen können???
Und wie schaut es mit den Enkeln aus, falls Tochter verstorben? Sprich: Wenn meine Oma stirbt, wären ich und meine Geschwister erbberechtigt für unsere verstorbene Mutter, oder nicht?
Scheiße jetzt ist meine Antwort auf Anthea weg, die war sooo lang!