Er war nämlich der Meinung, dass das AA ihn mit Jobangeboten in Ruhe lässt, wenn er Erziehungsgeld beantragt.
Soweit ich weiß, ist das auch so. Denn wenn er das Erziehungsgeld beantragt und bekundet, dass er wegen der Betreuung eines Kindes im Alter bis 3 Jahre keine Arbeit annehmen kann, erhält er dennoch ALG II.
Allerdings mußt Du dann arbeiten gehen oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Liebe Grüße