Rebecca
Pfiffikus
Das habe ich grade auch bemerkt...habe mich verlesen :oops:MagicMoments hat gesagt.:ElternZEIT ist ja was andres als ERZIEHUNGSGELD ;-)
Hmmm - soviel ich weiss, müssen die Angaben trotzdem gemacht werden. Also wenn Du was erhalten hast, musst Du diese Beträge angeben.
Da ist es egal, wer der Antragssteller ist. Erziehungsgeld wird ja nach Einkommen/Verdienst gerechnet - und bei verheirateten Paaren wird da schon der Gesamtbetrag genommen.
Lieben Gruß
Sandy
Aber wo mache ich diese Angaben? Unter dem Punkt wo es sein soll, passt es ja nicht, wenn mein Mann der Antragsteller ist.
Ich habe etwas schriftliches von der KK bekommen, was ich dabei legen muss. Reicht das aus? Dann lasse ich die Punkte zum Mutterschaftsgeld und Mutterschutz dann frei.