AW: Heikles Kind und wie man damit umgeht
Dann meinte sie noch, dass das Probieren aber wichtig sei, weil sie ja alle Kinder gleich behandeln müssen usw.
Probieren ist gut und schön, solange es bei freiwilligem Probieren bleibt. Wenn das Kind aber ablehnt, muss das auch akzeptiert werden. Zum Essen resp. Probieren zwingen ist nicht in Ordnung und der Einwand, man müsse alle Kinder gleich behandeln ist für mich eine Ausrede. Kinder sind nunmal nicht alle gleich.
Da dein Sohn gleich heute morgen auf dich zu gegangen ist, zeigt das ja, dass ihn diese Situation belastet.
Was, wenn sich ein Kind weigert? So wie in der von Blümchen beschriebenen Situation??
Wie oben bereits geschrieben, muss das dann auch so akzeptiert werden.
Die von Blümchen beschriebene Situation grenzt m.M.n. an Misshandlung. Es ist für mich völlig unverständlich, dass hier keiner der anderen Erzieherinnen helfend eingeschritten ist. :ochne:
An dieser Stelle §225, StGB:
§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen StGB
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
[...]
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Selbst die "Pflicht" mindestens einen Bissen zu probieren, ist im Grunde genommen unzulässig. Es fällt unter Nötigung und ist entwürdigend.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1631 Abs.2
"Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."
Wie man erkennt, bin ich in diesem Punkt sehr eigen. Kinder müssen die Möglichkeit haben, frei entscheiden zu können, was sie möchten (mögen) und was nicht.
Zum Probieren motivieren, aber nicht zwingen.
Anders ist es hier, wenn meine Zwei noch vor einer Woche Blumenkohl "über alles geliebt" haben und heute plötzlich nicht mehr mögen. Dann möchte ich doch schon gerne, dass wenigstens ein Bissen probiert wird, aber gezwungen wird trotzdem niemand.
Wir dann entschieden, dass Blumenkohl heute tatsächlich ekliger schmeckt als noch vor einigen Tagen, dann ist es eben so und keiner MUSS den Blumenkohl essen.