AW: Ehevertrag, nicht nötig bei Anschaffungen vor der Ehe?
Hallo Brini,
Wir waren damals zur Beratung bei einer sehr guten Anwältin, das hat zwar auch gekostet, war aber noch um einiges billiger als die Beratung durch den Notar. So musste der Notar nur noch den Ehevertrag aufsetzen und die Sache war erledigt.
Für die Notarkosten ist es völlig egal, ob der Notar zig Beratungen macht, den Vertrag aufsetzt und dann beurkundet, oder ob er einen bereits anderweitig entworfenen Vertrag nur beurkundet... Sprich: Die Anwaltskosten kann man sich sparen!!
Ich würde gerne einige Punkte richtigstellen:
Was die Mithaftung für Schulden des Ehegatten betrifft, so braucht man, um das zu vermeiden, keinen Ehevertrag: Auch im gesetzlichen Güterstand haftet kein Ehegatte für die Schulden des anderen. Es haftet nur, wer dem Gläubiger (der Bank) gegenüber mit unterschreibt. Ist dies geschehen, hilft auch ein Ehevertrag nichts.
Vermögen, das jeder Ehegatte in die Ehe einbringt, bleibt beim Zugewinn unberücksichtigt - in den Zugewinnausgleich fällt nur eine Wertsteigerung (wurde ja schon richtig geschrieben).
MMn ist ein Ehevertrag dann sinnvoll, bei zu Erwartenden reinen Wertsteigerungen (z.B. Immobilien in Großstädten o.ä.). Resultiert eine Wertsteigerung aber aus Investitionen v.a. aus gemeinsamem Vermögen, dann ist eine Herausnahme dieses Gegenstandes aus dem Zugewinnausgleich nachteilig für den anderen Ehegatten. Auch birgt die Herausnahme einzelner Gegenstände (z.B. eines ganzen Betriebes oder Grundbesitzes) eine Missbrauchsgefahr: Der Eigentümer-Ehegatte kann (auch unnötig) in den Gegenstand investieren und so Vermögen dem Zugewinnausgleich entziehen.
Zusammengefasst: Für die meisten Ehen halte ich den gesetzlichen Güterstand für ziemlich gerecht - jedenfalls meist gerechter als eine Gütertrennung (wir haben auch keinen...).
Ansonsten kann man in einem Ehevertrag noch Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt regeln. Hier greifen aber die Gerichte bei der Scheidung immer mehr in "ungerechte" Verträge ein, wenden sie also einfach nicht an, so dass die Regelungsmöglichkeiten im Vorfeld recht begrenzt sind. (Vorsicht bei alten Eheverträgen - bisher dachte man, was beurkundet wurde, gilt auch). Außerdem hat sich zum 1.1.08 das Unterhaltsrecht umfassend geändert - unter dem Strich gibt es für die "Ehefrau" (denjenigen, der weniger verdient) weniger und kürzer Unterhalt nach der Ehe als unter der bisherigen Gesetzeslage.
Brini, wenn ihr mit dem Gedanken spielt, einen Ehevertrag abzuschließen, lasst Euch beraten. Ratgeber o.ä. halte ich nur begrenzt sinnvoll - und Standard-Eheverträge sollte es sowieso nicht geben (die passen praktisch nie und halten auch vor Gericht selten).
Weitere Fragen gerne auch per PN...
Viele Grüße, Nico