B
Beate
Ich würde auch abwarten, bis der Makler eine Rechnung schickt oder sein Anwalt eine Forderung. Bis dahin braucht Ihr gar nichts zu tun. In Zukunft würde ich Anrufe mit "wir verhandeln nur noch schriftlich mit Ihnen" beantworten.
Nach Einschüchterung klingt das wirklich sehr. Und was Gretel schreibt, dass er sich einfach zurücklehen und seine Ansprüche einklagen könnte, wenn seine Forderung klar und berechtigt ist, denke ich auch.
Liebe Grüße
Nach Einschüchterung klingt das wirklich sehr. Und was Gretel schreibt, dass er sich einfach zurücklehen und seine Ansprüche einklagen könnte, wenn seine Forderung klar und berechtigt ist, denke ich auch.
Liebe Grüße