AW: Brauche mal Nachhilfe in Religion...
In Deutschland gibt es bundesweite gesetzliche Feiertage und landesweite, ja sogar regionale Feiertage (die Augsburger haben da so einen Tag, wenn ich mich nicht irre). Wobei die Feiertage von den einzelnen Ländern geregelt werden (müssen), es sei denn, sie werden bundesweit (Bundesrecht bricht Landesrecht) angesetzt. So beim "17. Juni", der in den "3. Okt." überging. Die kirchlichen Feiertage waren früher enorm, es gab unzählige "Bußtage", an denen regional nicht gearbeitet wurde. Das wurde dann in bilateralen Verhandlungen zwischen Kirchen und Länderregierungen geklärt. Traditionell ist in der kath. Kirche ein höheres Maß an Feiertagen vorhanden gewesen, die evang. Kirche hat regelrecht "Feiertage" suchen müssen. Der Buß- und Bettag wurde zB gar nicht von der evang. Kirche eingefordert, sondern von einem preußischen König, grübel, war es der "Alte Fritz"?, angeordnet. Darum hinken tatsächlich die Bundesländer mit überwiegend evang. Bevölkerung arbeitstagsmäßig hinter anderen Bundesländern her. Fronleichnam ist ein Stichwort, ebenfalls Maria Himmelfahrt oder Dreikönige. Nun beschwert sich über Feiertage ja niemand (außer dem AG), frage ist halt, wie wird der Feiertag begangen. Da gibt es ja immer wieder Auseinandersetzungen. Stille Feiertage wie Karfreitag erlauben keine Disco-Veranstaltungen. Darf am Ostersonntag Fußball gespielt werden? Was sollten/dürfen Fernsehsender zeigen...
Zwingen die Kirchen etwas auf? Sollten Nichtgläubige der Mehrheit wegen Respekt zollen (oder einer großen Minderheit wegen)?
In D haben die Kirchen einen rechtlichen Anspruch auf die "gesetzten" Feiertage und einen besonderen Schutz an diesen Tagen in Bezug auf öffentliche Aktivitäten. Bestimmt ist dies immer im einzelnen Landesrecht, also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Während die evang. Ansprechpartner jeweils die einzelnen Landeskirchen sind (nicht unbedingt in den Grenzen deckungsgleich mit den Bundesländergrenzen), ist es bei der kath. Kirche m.W. immer die Bischofskonferenz. Sie ist Ansprechpartner für den Staat. Die EKD dagegen ist ein Meinungsparlament ohne (kirchen-)rechtliche Weisungsbefugnis.
(So gibt es zB Beschlüsse der EKD zur Handhabung von homosexuellen Partnerschaften im Pfarrhaus oder zur Segnung oder Nichtsegnung von homosexuellen Partnerschaften, die von den einzelnen Landeskirchen diametral entgegengesetzt gehandhabt werden. Dies entspricht ganz dem evangelischen Denken, dass Kirche eigentlich so wenig wie möglich Hierarchie bedarf bzw. jeder möglichst frei entscheiden soll nach seinem Gusto.)
mmmh, also so ganz gleichberechtigt sehe ich ev und kath Kirche in D aber auch nicht, auch wenn das rein rechtlich vielleicht so ist.
Mir stößt es jedesmal "ungerecht" auf, dass es in eher kath Bundesländern z.Bsp den Fronleichnam als Feiertag gibt, wo niemand (auch Nichtkatholiken) arbeiten muss(Kh, Polizei, FW mal aussenvor), während zeitgleich bei uns in Norddeutschland das Leben as usual weitergeht.
Da frage ich mich immer, mit welcher Berechtigung das so ist.
Was die Diskussion um Österreich anbelangt, so erscheint es mir als redet man da aneinander vorbei.
Volleybap beschreibt die rein rechtliche Fakten, die rein faktisch keine Gleichstellung ergeben. Pilar& Riccarda beschreiben, wie es im alltäglichen Leben zugeht.
Das rechtliche Fakten und alltägliches Leben nicht immer übereinstimmen, dafür gibt es ja en Hauf Beispiele.
In Deutschland gibt es bundesweite gesetzliche Feiertage und landesweite, ja sogar regionale Feiertage (die Augsburger haben da so einen Tag, wenn ich mich nicht irre). Wobei die Feiertage von den einzelnen Ländern geregelt werden (müssen), es sei denn, sie werden bundesweit (Bundesrecht bricht Landesrecht) angesetzt. So beim "17. Juni", der in den "3. Okt." überging. Die kirchlichen Feiertage waren früher enorm, es gab unzählige "Bußtage", an denen regional nicht gearbeitet wurde. Das wurde dann in bilateralen Verhandlungen zwischen Kirchen und Länderregierungen geklärt. Traditionell ist in der kath. Kirche ein höheres Maß an Feiertagen vorhanden gewesen, die evang. Kirche hat regelrecht "Feiertage" suchen müssen. Der Buß- und Bettag wurde zB gar nicht von der evang. Kirche eingefordert, sondern von einem preußischen König, grübel, war es der "Alte Fritz"?, angeordnet. Darum hinken tatsächlich die Bundesländer mit überwiegend evang. Bevölkerung arbeitstagsmäßig hinter anderen Bundesländern her. Fronleichnam ist ein Stichwort, ebenfalls Maria Himmelfahrt oder Dreikönige. Nun beschwert sich über Feiertage ja niemand (außer dem AG), frage ist halt, wie wird der Feiertag begangen. Da gibt es ja immer wieder Auseinandersetzungen. Stille Feiertage wie Karfreitag erlauben keine Disco-Veranstaltungen. Darf am Ostersonntag Fußball gespielt werden? Was sollten/dürfen Fernsehsender zeigen...
Zwingen die Kirchen etwas auf? Sollten Nichtgläubige der Mehrheit wegen Respekt zollen (oder einer großen Minderheit wegen)?
In D haben die Kirchen einen rechtlichen Anspruch auf die "gesetzten" Feiertage und einen besonderen Schutz an diesen Tagen in Bezug auf öffentliche Aktivitäten. Bestimmt ist dies immer im einzelnen Landesrecht, also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Während die evang. Ansprechpartner jeweils die einzelnen Landeskirchen sind (nicht unbedingt in den Grenzen deckungsgleich mit den Bundesländergrenzen), ist es bei der kath. Kirche m.W. immer die Bischofskonferenz. Sie ist Ansprechpartner für den Staat. Die EKD dagegen ist ein Meinungsparlament ohne (kirchen-)rechtliche Weisungsbefugnis.
(So gibt es zB Beschlüsse der EKD zur Handhabung von homosexuellen Partnerschaften im Pfarrhaus oder zur Segnung oder Nichtsegnung von homosexuellen Partnerschaften, die von den einzelnen Landeskirchen diametral entgegengesetzt gehandhabt werden. Dies entspricht ganz dem evangelischen Denken, dass Kirche eigentlich so wenig wie möglich Hierarchie bedarf bzw. jeder möglichst frei entscheiden soll nach seinem Gusto.)