Daniela
Gehört zum Inventar
Hallo,
einige von euch sind doch sicher im Thema, was Aushilfsjobs angeht, hoffe ich
Caro beginnt nächsten Montag einen Aushilfsjob im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung, zunächst auf einen Monat befristet.
Nun habe ich im Netz nachgelesen, dass es für Schüler grundsätzlich unproblematisch ist, einer kurzfristigen Beschäftigung nachzugehen und sie weiterhin über die Familienversicherung krankenversichert sind und keiner anderen Sozialversicherungspflichtig unterliegen, sofern die Beschäftigung nicht 3 Monate oder 70 Arbeitstage übersteigt.
Caro hat aber ihr Abitur und wird damit nicht mehr als Schüler sondern Schulentlassene behandelt und würde dadurch als berufsmäßig beschäftigt angesehen.
Irgendwo habe ich dann gelesen, dass ein geplantes Studium dies dann wieder aushebelt.
Ich bin also maximal verwirrt und frage daher euch, deren Kinder bereits in ähnlicher Situation waren und mir daher sagen können, ob es hier irgendwelche Dinge zu beachten gibt bzgl. Kindergeld und Sozialversicherung.
Zudem ist sie bereits seit knapp einem Jahr auf Minijob Basis in der Gastronomie angestellt, was aber wohl auch keine Probleme geben soll, weil Minijobs nicht auf die Zeitdauer einer kurzfristigen Beschäftigung angerechnet werden soll.
Ich bin dankbar, wenn mir jemand in verständlichen Worten erklären kann, wie da die Gesetzeslage ist.
Danke
einige von euch sind doch sicher im Thema, was Aushilfsjobs angeht, hoffe ich
Caro beginnt nächsten Montag einen Aushilfsjob im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung, zunächst auf einen Monat befristet.
Nun habe ich im Netz nachgelesen, dass es für Schüler grundsätzlich unproblematisch ist, einer kurzfristigen Beschäftigung nachzugehen und sie weiterhin über die Familienversicherung krankenversichert sind und keiner anderen Sozialversicherungspflichtig unterliegen, sofern die Beschäftigung nicht 3 Monate oder 70 Arbeitstage übersteigt.
Caro hat aber ihr Abitur und wird damit nicht mehr als Schüler sondern Schulentlassene behandelt und würde dadurch als berufsmäßig beschäftigt angesehen.
Irgendwo habe ich dann gelesen, dass ein geplantes Studium dies dann wieder aushebelt.
Ich bin also maximal verwirrt und frage daher euch, deren Kinder bereits in ähnlicher Situation waren und mir daher sagen können, ob es hier irgendwelche Dinge zu beachten gibt bzgl. Kindergeld und Sozialversicherung.
Zudem ist sie bereits seit knapp einem Jahr auf Minijob Basis in der Gastronomie angestellt, was aber wohl auch keine Probleme geben soll, weil Minijobs nicht auf die Zeitdauer einer kurzfristigen Beschäftigung angerechnet werden soll.
Ich bin dankbar, wenn mir jemand in verständlichen Worten erklären kann, wie da die Gesetzeslage ist.
Danke