Arztbesuch in der SSW wichtig?

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AW: Arztbesuch in der SSW wichtig?

Tigerchen bei uns in Niedersachsen gibt es Meldung ans Jugendamt wenn die Kinder nicht innerhalb der Frist vorstellig werden.:jaja:

Bei unserer letzten U war ich auch sehr spät dran.Die Arzthelferin sagte mir das sie beim Amt Bescheid gibt aber wenn ich Pech hätte kann es trotzdem sein das ich Post bekomme.
Hatte aber Glück.:)
 
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Wir haben auch mal Post vom Landesgesundheitsirgendwas bekommen, weil Nia angeblich nicht bei der U5 war. Wenn wir das nicht innerhalb einer bestimmten Frist nachgeholen würden, würden sie es dem Jugendamt melden...

Schuld war der KiA, der hatte es verschlampt, den Wisch über die getätigte U5 wegzuschicken.

Also scheint es ja schon Pflicht zu sein?! Auf jeden Fall bekommt man in NRW nette Drohbriefe, wenn man es (angeblich) unterlässt.
 
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Unsere Erinnerungsschreiben schickt unsere Krankenkasse. Bei den späteren U´s kam aber auch schon was offizielles - nu frag mich mal einer, von wem? Müsste ich mal unsere KiÄ fragen.
 
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komisch... hier kam noch nie was...
ok, wir waren auch noch nie wesentlich verspätet, aber jetzt verstehe ich - es ist dann eine Landessache, dann wird Berlin anders ticken als Niedersachsen...
 
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Wir bekommen auch vom Landesamt ein Schreiben mit ner Postkarte,die muss der Kinderarzt abstempeln und dann wird die zurück geschickt!

Bei Lenias letzter U hab ich auch ein Erinnerungsschreiben bekommen, weil ich am Ende der Frist war. Also hier sind die sehr schnell mit dem Verschicken! Hab vor 3 Wochen auch schon das Schreiben von Finjas nächster U bekommen!
 
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Wiki sagt dazu folgendes
"In einigen Bundesländern, darunter Bremen, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen[5], sind Gesetze in Kraft getreten, die durch Datenübermittlungen der Meldebehörden und der Kinder- und Jugendärzte die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen sicherstellen sollen. Die Gesetzesinitiative geht auf einen Beschluss der Jugendministerkonferenz "Kinder und Gesundheit"[6] vom Mai 2005 zurück. Diesem Beschluss hat sich die 79. Gesundheitsministerkonferenz der Länder 2006 angeschlossen.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein äußert sich in seinem 31. Tätigkeitsbericht vom 31. März 2009 zum kontrollierenden Einladewesen:

"Allerdings besteht keine Pflicht für die Eltern, dem Jugendamt die Teilnahme an der Untersuchung, z. B. durch Vorlage des gelben Heftes, nachzuweisen.
Schließlich gibt es nach wie vor überhaupt keine Pflicht zur Teilnahme an den Untersuchungen. Das Jugendamt ist gesetzlich zum Tätigwerden verpflichtet, muss sich aber darauf beschränken, durch eine Bestandsaufnahme festzustellen, ob Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so kann es keine weiteren Schritte unternehmen, um doch an die Information zu gelangen, ob die Untersuchungen wahrgenommen wurden oder nicht."[7]

Der sächsische Landes-Datenschutzbeauftragte schreibt in seinem 14. Tätigkeitsbericht vom 31. März 2009:

"Angesichts dessen sehe ich keine für eine verfassungsrechtliche Beurteilung erkennbare Rechtfertigung der geplanten Erfassungs- und Überwachungsmaßnahmen, so dass die vom Gesetz angeordnete Fahndung nach den 4 % Anteilen von Nichtteilnehmern nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts als eine Ermittlung ins Blaue hinein im Sinne der Rasterfahndungsentscheidung (E 115, 360 f. bzw. der Entscheidung zum automatisierten Abgleich von Autokennzeichen (NJW 2008, 1515 rSp.) anzusehen und somit zumindest unverhältnismäßig im engeren Sinne (unangemessen) und daher verfassungswidrig ist. ["

http://de.wikipedia.org/wiki/Kindervorsorgeuntersuchung#Verbindliches_Einlade-_und_Meldewesen

also, auch da, wo eingeladen wird, ist es nicht verpflichtend.
 
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Tigerchen, es ist eine Einladung, der quasi gefolgt werden muss (zum Glück ;)):

"Wenn nach Ablauf des oben genannten Untersuchungszeitraums keine Bestätigung eingegangen ist, erhalten sie automatisch ein Erinnerungsschreiben. Sollten sie auch danach die Untersuchung nicht wahrnehmen, nimmt das Gesundheitsamt mit ihnen Kontakt auf, um für die Inanspruchnahme der Untersuchung zu werben.
Falls sie sich trotzdem gegen die Untersuchung entscheiden, sieht das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit vor, dass das gesundheitsamt das für sie zuständige Jungendamt informiert. Das Jugendamt wird daraufhin Kontakt aufnehmen und seine Unterstützung anbieten."

Sprich, du wirst aktenkundig.
 
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Blümchen, aktenkundig wirst Du auch, wenn Du nicht impfst - morgen ist bei uns im KiGa die amtsartzuntersuchung, wo festgestellt werden soll, ob u.a. auch "der ausreichende Impfschutz" vorliegt
wer einen unvollständigen Impfpass hat, wird auch "aktenkundig"
so what?

Tigerchen,
welches zu allen Untersuchungen geht
 
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