Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
:???: Wir auch nicht. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt doch aber auch. Man muß allerdings während der Behandlungszeit für jede Behandlung einen Eigenanteil bezahlen. Den bekommt man aber zurück, wenn man anschließend die Rechnungen einreicht.wir sind aber nicht privat versichert ;-)
:ochne:meine Nachbarin war mit dem Töchterlein beim KO - Kostenvoranschlag 2000 Euro
ging sie zu einem anderen,der machte ihr die Rechnung - nach Zahlung der Krankenkasse noch ca. 300 Euro Zuzahlung..
und da soll mans noch blicken
Demnach hätten wir noch 4 ganze und zwei halbe Zähne Zeit.in der Regel ist es so, dass bei Beginn der Kfo-Behandlung die oberen und die unteren 4 Schneidezähne da sein sollten.
Das freut mich....danke für den Fred - hier wurde ich geholfen obwohls doch gar nicht meiner war
:???: Wir auch nicht. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt doch aber auch. Man muß allerdings während der Behandlungszeit für jede Behandlung einen Eigenanteil bezahlen. Den bekommt man aber zurück, wenn man anschließend die Rechnungen einreicht.
Heißt das, wenn nun die zwei schief stehenden Schneidezähne unten gerichtet werden, werden folgende Behandlungen nicht mehr gezahlt?Und genau da gilt es sehr vorsichtig zu sein! Denn ist "der Fall" erstmal abgeschlossen, zahlt die KK später nicht mehr für eine eventuell nochmal fällige Korrektur.