AW: Wie komme ich da wieder raus
Das kam heute per Antwortmail von denen:
Sehr geehrte(r) Heidi Kramer,
Mit Verwunderung haben wir Ihren Schriftsatz erhalten.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen dass der von Ihnen zugrunde liegende Sachverhalt nicht anwendbar ist.
Sie bestreiten mit der ersten Einwendung, dass zwischen Ihnen und wie-schlau-bist-du24.com kein Vertragsschluss zustande
gekommen ist. Das ist so nicht korrekt.
Zwischen Ihnen und wie-schlau-bist-du24.com ist ein wirksamer Dienstleistungsvertrag nach § 611 BGB zustande gekommen.
Ein solcher
Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Der Nutzer, in diesem
Falle Sie gibt das Angebot ab, indem er das bereitgestellte Registrierungsformular absendet. Die Annahme besteht in der
Übermittlung der Registrierungsbestätigung per Mail durch wie-schlau-bist-du24.com. Diese Vorgehensweise wird auch in
den AGB namentlich beschrieben. Ein wirksamer Vertrag wurde somit durch Übersendung der Registrierungsbestätigung,
spätestens aber mit dem Beginn der Leistungserbringung geschlossen.
Wenn Sie vorbringen, dass es an einer übereinstimmenden Willenserklärung zwischen der wie-schlau-bist-du24.com und
Ihnen fehlt, entspricht diese Auffassung nicht den rechtlichen Tatsachen.
Dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt ist nicht nur im Kleingedruckten zu finden. Bereits auf der Startseite wird
darauf hingewiesen, dass das Angebot kostenpflichtig ist. Es wird ebenfalls auf der Startseite darauf hingewiesen, dass es
sich bei der Dienstleistung um ein monatliches Abonnement mit einer Laufzeit von zwei Jahren handelt. Zusätzlich wird die
Honoration der Dienstleistung in den AGB nochmals explizit erläutert. Außerdem bekommen Sie am Anmeldetag eine
Bestätigungsmail mit dem Usernamen und Passwort, in dieser Mail die AGB, Widerrufsbelehrung und die Rechnung,
spätestens da ist klar ersichtlich dass es sich um einen kostenpflichtigen Service handelt.
Es liegt in diesem Fall demnach keine überraschende Klausel nach § 305 c BGB vor.
Durch die Bestätigung der AGB haben Sie die Zahlungsbedingungen zudem nachweislich anerkannt was jeden Zweifel an
dem Merkmal übereinstimmende Willenserklärungen ausräumt.
Auch eine überraschende Klausel wie von Ihnen moniert liegt hier nicht vor, da auf der Startseite explizit auf die
Kostenpflichtigkeit des Angebotes hingewiesen wird. Das Angebot ist auch räumlich insoweit mit dem Registrierungsformular
verbunden, dass für den durchschnittlich intelligenten User keine Überraschung auftritt.
Die Einwendung der Sittenwidrigkeit des Vertrages nach § 138 I BGB lässt sich nicht nachvollziehen. Ein Verhalten ist
sittenwidrig, wenn gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen wird. Beispielsweise fallen
Handlungen die gegen die Rechtsordnung oder das im Grundgesetz verkörperte Wertesystem verstoßen unter den Begriff
Sittenwidrigkeit. Unser Angebot verstößt in keinster Weise gegen deutsche Gesetze.
Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Irrtums wird ebenfalls nicht erfolgsversprechend sein. Ein Irrtum liegt bei
der Abgabe der Willenserklärung nicht vor, da Sie im Zeitpunkt der Angebotsannahme nach obiger Argumentation genau
wussten was für eine Willenserklärung Sie abgeben wollten.
Eine Täuschung in diesem Fall gehen wir davon aus das Sie eine Täuschung durch verschweigen meinen liegt ebenfalls
nicht vor, da unser Angebot auf der Startseite groß und leicht erkennbar als kostenpflichtig eingestuft wird und in den AGB
durch Sie zusätzlich bestätigt worden ist. Der Vorwurf der Arglist ist darüber hinaus ein unhaltbarer Zustand dem wir
entschieden entgegentreten möchten.
Letztlich entspricht auch unser Widerrufsrecht den gesetzlichen Anforderungen der §§ 312d, 355 BGB, sodass wir Ihnen auch in
diesem Punkt mitteilen müssen, das der Anspruch ohne Zweifel gegen Sie besteht. Der Hilfsweise vorgebrachte Widerruf ist
leider verspätet.
Insofern sehen wir uns leider gezwungen Ihnen mitzuteilen, dass das Mahnverfahren gegen Sie weitergeführt werden wird. Aus
oben genannten Gründen ist es nicht möglich unsere Ansprüche gegen Sie fallen zu lassen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Team von
wie-schlau-bist-du24.com