Riccarda
hat ihre eigenen Regeln und Gesetze
AW: Wie interpretiert ihr folgenden Wisch?
hallo,
ich hätte sofort vermutet, dass das ein privatarzt ist - und gefragt, ob er keinen kassenvertrag hat. aber mit weinendem kind, was tun? es ist allerdings eine frechheit, dass dieser arzt als notarzt angegeben wird. und wozu nimmt er dann deine versicherungskarte? kassiert er da doppelt?
mit einem wort: wenn du dich über den tisch gezogen fühlst, verstehe ich das ganz und voll. in österreich gibt es kassenärzte = die kasse übernimmt alles, wahlärzte = die kassa übernimmt den üblichenanteil, den rest bezahlst du selber und privatärzte.
du schreibst der arzt hat einen kassenvertrag - und dir das verschwiegen, verstehe ich das richtig? ich würde mal nett anrufen und reden, notfalls den arzt verlangen, aber auf jeden fall hartnäckig bleiben, denn das kann ja wohl nicht sein. das wirft auf den ganzen berufsstand kein gutes licht. ich denke der arzt wäre gut beraten, die behandlung mit der kassa abzurechnen, deine honorarnote zu stornieren, bevor noch mehr stellen damit befasst werden müssen.
natürlich ist die beweislage ohne zeugen schwierig, aber du kannst nachweisen, dass du ihn als notarzt genannt bekommen hast, also nicht alleine ausgewählt hast, dass du ein weinendes kind hattes und du in dieser verständlichen gefühlsregelung den zettel nicht verstanden hattest.
und: der arzt akzeptierte deine karte, also hast du es so verstanden, dass diese verrechnungsstelle mit der krankenkassa abrechnet (eben um den arzt von der verwaltung zu entlasten) und du den zettel nur für den datenschutz untreschrieben hast. und das musstest du ja, weil weinendes kind...
ich halte die daumen
riccarda
hallo,
ich hätte sofort vermutet, dass das ein privatarzt ist - und gefragt, ob er keinen kassenvertrag hat. aber mit weinendem kind, was tun? es ist allerdings eine frechheit, dass dieser arzt als notarzt angegeben wird. und wozu nimmt er dann deine versicherungskarte? kassiert er da doppelt?
mit einem wort: wenn du dich über den tisch gezogen fühlst, verstehe ich das ganz und voll. in österreich gibt es kassenärzte = die kasse übernimmt alles, wahlärzte = die kassa übernimmt den üblichenanteil, den rest bezahlst du selber und privatärzte.
du schreibst der arzt hat einen kassenvertrag - und dir das verschwiegen, verstehe ich das richtig? ich würde mal nett anrufen und reden, notfalls den arzt verlangen, aber auf jeden fall hartnäckig bleiben, denn das kann ja wohl nicht sein. das wirft auf den ganzen berufsstand kein gutes licht. ich denke der arzt wäre gut beraten, die behandlung mit der kassa abzurechnen, deine honorarnote zu stornieren, bevor noch mehr stellen damit befasst werden müssen.
natürlich ist die beweislage ohne zeugen schwierig, aber du kannst nachweisen, dass du ihn als notarzt genannt bekommen hast, also nicht alleine ausgewählt hast, dass du ein weinendes kind hattes und du in dieser verständlichen gefühlsregelung den zettel nicht verstanden hattest.
und: der arzt akzeptierte deine karte, also hast du es so verstanden, dass diese verrechnungsstelle mit der krankenkassa abrechnet (eben um den arzt von der verwaltung zu entlasten) und du den zettel nur für den datenschutz untreschrieben hast. und das musstest du ja, weil weinendes kind...
ich halte die daumen
riccarda