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Krümel hat gesagt.:Anders sähe die Sache aus, wenn sie sich eine eigene kleine Wohnung nehmen würden. Da würde ihnen dann die Miete bezahlt werden (und ich hätte meine Ruhe). Wobei unterm Strich würden sie dann auch nicht mehr zum Leben erhalten, oder?
Na DAS wäre doch mal was.janniksmamie hat gesagt.:Also, soviel ich weiß werden als Bedarfsgemeinschaften nur Eheähnliche Gemeinschaften gezählt. D.H. solange ihr eine WG habt zählt Dein Einkommen nicht. Und vorm Sozialgesetz bist Du für Schwiegis nicht Unterhaltspflichtig. Im Übrigen sollen sie froh sein wenn beide 345 Euro kriegen, denn nochmalerweise bekommt das nur der Haushaltsvorstand und der zweite bekommt etwa 240 Euro.
LG
Heike
Nein, nichts. Mein SchwieVa hat bis jetzt etwas über 1000 € vom Arbeitsamt bekommen und soll das ab Oktober eben nicht mehr kriegen. Das meine Schwiegereltern auch noch andere Zahlungsverpflichtungen haben, interessiert ja die ArGe nicht.Claudia Heinen hat gesagt.:Hm, da bin ich mir nicht so sicher. Ich mache gerade ein Seminar von der ARGE, und da ist eine Teilnehmerin, die wohnt in einer WG. Und da werden alle Einkünfte in einen Pott geschmissen.
Haben deine Schwiegereltern irgendwelche Einkünfte? Sprich Rente, oder so?
LG
Claudia