Wer kann mir eine ALG-II-Frage beantworten?

Kathi

Dino
Und zwar. ob es einen Unterschied in den Bescheiden für ALG II und aufstockendes ALG II gibt, also ob es zwei verschiedene Bescheide gibt und ob man auf dem Bescheid erkennt, dasss es aufstockende Leistungen sind.

Gerne auch per PN.

Danke! :winke:
 
AW: Wer kann mir eine ALG-II-Frage beantworten?

wenn man ergänzendes ALG-II bekommt sind die freibeträge höher.die sind ja prozentual zum einkommen.Das sind dann freibeträhe nach § 11b SGB-II.
ein nicht arbeitender bekommt diese freibeträge nicht.daran könntest du leicht den unterschied erkennen.
 
AW: Wer kann mir eine ALG-II-Frage beantworten?

Und steht das explizit auf dem Bescheid, dass es ener über aufstockende Leistungen ist?

Hintergrund ist: Ich darf Gutscheine zur Bezuschussung von Weiterbildung im Rahmen der Bildungsprämie ausgeben. Diese Gutscheine erhalten Beschäftigte, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind (und andere Bedingungen erfüllen). Sie können aucvh aufstockendes ALG II erhalten, dürfen aber nicht ALG-II-Empfänger mit Nebenjob sein. Nun habe ich eine Interessentin, die weiß aber nicht, ob sie ALG II bekommt und einen Nebenjob hat oder aber erwerbstätig ist und aufstockendes ALG II bezieht. Jetzt hat sie mir ihren Bescheid geschickt und ich kann das nicht erkennen, weil ich bisher noch nicht so einen Fall hatte. Tja, jetzt weiß ich nicht, ob die Dame einen Gutschein bekommen darf oder nicht.
 
AW: Wer kann mir eine ALG-II-Frage beantworten?

ist ein ALG-II -Empfänger mit Nebenjob jemand der sozusagen einen 1-euro Job macht?

dann würde man es ja am einkommen sehen.

beim hartz4 bescheid stehen doch oben normalerweise auch die Einkünfte, die jemand erzielt.wenn dort keine Einkünfte stehen, ist er m.M.n. nicht erwerbstätig sondern zu 100 % hartz-4 Empfänger.
 
AW: Wer kann mir eine ALG-II-Frage beantworten?

dann würdest du aber bei Einkünften die 450 euro finden.denn die werden ja auf jeden fall angerechnet.

wenn du dir unsicher bist, könntest du ja evtl. beim jobcenter nachfragen.dann wärst du auf jeden fall auf der sicheren seite.
 
AW: Wer kann mir eine ALG-II-Frage beantworten?

Könnte man das an der Lohnabrechnung erkennen? Bei 450€-Jobs dürften doch keine Beiträge zur KV abgezogen werden, oder?
 
AW: Wer kann mir eine ALG-II-Frage beantworten?

dann würde man es auch an den seuterlichen abzügen sehen, die im bescheid aufgelistet sind.ob die sv-beiträge aufgelistet sind, weiß ich grad nicht.
 
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