AW: Wer kann mir eine ALG-II-Frage beantworten?
Und steht das explizit auf dem Bescheid, dass es ener über aufstockende Leistungen ist?
Hintergrund ist: Ich darf Gutscheine zur Bezuschussung von Weiterbildung im Rahmen der Bildungsprämie ausgeben. Diese Gutscheine erhalten Beschäftigte, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind (und andere Bedingungen erfüllen). Sie können aucvh aufstockendes ALG II erhalten, dürfen aber nicht ALG-II-Empfänger mit Nebenjob sein. Nun habe ich eine Interessentin, die weiß aber nicht, ob sie ALG II bekommt und einen Nebenjob hat oder aber erwerbstätig ist und aufstockendes ALG II bezieht. Jetzt hat sie mir ihren Bescheid geschickt und ich kann das nicht erkennen, weil ich bisher noch nicht so einen Fall hatte. Tja, jetzt weiß ich nicht, ob die Dame einen Gutschein bekommen darf oder nicht.