AW: Was kostet wohl eine zusätzliche Heizung, deren Verbrauch geschätzt wird?
Ääääähm, die Ableser lesen nicht den tatsächlichen Verbrauchsbetrag ab - durch "versteckte" Heizkörper kommt es zu einer ungerechten Verteilung der Kosten :nein:
Nehmen wir mal an - der einfachheithalber, im wirklichen Leben ist das ja nicht so günstig - die Jahresrechnung liegt bei 1000 Euro umzulegende Kosten fürs Haus inklusive Ablesekosten, Schornsteinfeger und was eben alles dazugehören kann.
Als Einheiten beim Ablesen werden von allen Beteiligten 2000 Einheiten abgelesen. Die Rechnung durch diese Einheiten ergibt dann also 0,50 Euro pro Einheit. Deine Heizkörper inklusive der geschätzten Heizung - ob jetzt Verdunster oder elektronisch ist da egal - haben zusammen 1200 Einheiten verbraucht - die Deiner Nachbarin 800 Einheiten. Ihr müsst dann 600 Euro zahlen (idealerweise habt ihr genau den Betrag vorausgezahlt als Heizkosten) und Eure Nachbarin 400 Euro. Die versteckte Heizung hat zwar verbraucht und Kosten verursacht, aber diese werden auf die Mietparteien mit den Einhieten verteilt. Hast Du an der Versteckten Heizung nun einen Ableser, dann hast Du am Ende natürlich mehr Einheiten, auch wenn nur geschätzt, nehmen wir mal an, bei Dir kämen dann 100 Einheiten dazu. Dann sind die Gesamteinheiten nicht 2000 sondern 2100, die Kosten je Einhiet liegen dann bei 0,48 gerundet, und ihr zahlt dann nicht mehr 600 Euro, sondern 619,05 Euro gerundet, weil ihr ja jetzt 1300 Einheiten verbraucht habt und Eure Nachbarin, die den versteckten Heizkörper ja quasi "mitgezahlt" hat, nur noch 380,95 Euro.
Fazit: Für Euch ist es "besser", wenn er weiterhin versteckt bleibt, ist allerdings unfair der Nachbarin gegenüber - vorausgesetzt sie hat überall Ablesegeräte oder Röhrchen dran - das muss glaub ich einheitlich sein im ganzen Haus - und nicht auch einen versteckten Heizkörper. Wenn Du magst, dann scann ich Dir eine unserer alten Abrechnungen mal ein - sind zwar aus DM-Zeiten, aber es hat sich ja nix geändert am Prinzip, dann siehst Du sie sowas aussehen kann.
Was ich gestern abend meinte und nachlesen wollte, trifft bei Euch nicht zu. Das war, wenn gar keine verbrachsabhängige Erfassung möglich ist und die Kosten nach qm verteilt werden - dann gibt es ein Urteil, nachdem vor Verteilung 15 % der Kosten in Abzug gebracht werden müssen, die der Vermieter dann wohl oder über selbst tragen muss. Allein aus eigenem Interesse - mal abgesehen davon, dass es Pflicht ist seit :???: 1990 glaub ich oder um den Dreh rum - sollte jeder Vermieter die Dinger dran machen.
Ich hoffe, ich habe Dich nun nicht noch mehr verwirrt.
