AW: Vorsorge Hautkrebs
Für die gesetzlichen Kassen gilt: Wenn bei Verwandten ersten Grades (also Eltern und Kindern) oder beim Patienten selbst Hautkrebs aufgetreten ist, wird die Vorsorge gezahlt. Die Häufigkeit bestimmt dann der Hautarzt.
Sonst wird einmal pro Jahr, am besten im Frühjahr (bevor die Sommerbräune die Beurteilung erschwert), die Vorsorge empfohlen, muß aber selbst gezahlt werden (manche Kassen erstatten die Kosten auf Antrag nach Einreichen der Rechnung des Arztes). Die Kosten belaufen sich auf ca. 20 Euro, wenn der Arzt mit dem sog. Auflicht, einer beleuchteten Lupe, untersucht. Es kostet mehr, wenn Fotos gemacht werden, die im Computer gespeichert werden - ca. 60 Euro. Dies ist nicht bei jedem nötig, ich mache die Patienten bei der Untersuchung darauf aufmerksam, wenn ich es für sinnvoll halte. Manche Krankenkassen bieten von sich aus Termine für solche Vorsorgeuntersuchungen an, wo dann ein von der Kasse ausgewählter Arzt untersucht. Dies wird dann auch übernommen - man hat nur eben nicht die freie Arztwahl.
Wenn einzelne Flecken auffallen, weil sie sich verändert haben, oder vom Arzt für bestimmte Stellen eine regelmäßige Kontrolle empfohlen wird, zahlt die Untersuchung dafür die Kasse, genauso wie die Entfernung auffälliger Flecken.
Alles klar?
Liebe Grüße, Anke