also hier nochmal zum Nachlesen:
wie schon gesagt besteht zwar ein Rechtsanspruch auf Teilzeit, der aber nach wie vor nicht einklagbar ist. Die Regelung besagt nach wie vor, dass man sich hier mit seinem AG einigen muss. Also hat sich auch nach meiner Betriebsratszeit nichts geändert.
http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Arbeit/arbeitsrecht,did=24116.html
LiGrü
Claudi
wie schon gesagt besteht zwar ein Rechtsanspruch auf Teilzeit, der aber nach wie vor nicht einklagbar ist. Die Regelung besagt nach wie vor, dass man sich hier mit seinem AG einigen muss. Also hat sich auch nach meiner Betriebsratszeit nichts geändert.
http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Arbeit/arbeitsrecht,did=24116.html
LiGrü
Claudi