Unterstütungspflicht für Geschwister?

@Tobi:

Wenn ich also Fragen zum Unterhalt für Eltern hätte, könnte ich mich mal ganz vorsichtig an Dich wenden???

Lieben Gruß
Sandy
 
Danke für Eure Antworten:prima: . In der Schweiz wird es übrigens gleich gehandhabt.


Corina
 
Und wie sieht es dann aus wenn man nicht bei der leiblichen Mutter groß geworden ist?
Muß man dann trotzdem Unterhalt an sie bezahlen??????????????????????
Sie will das nämlich hat aber bis jetzt noch nichts unternommen.

LG
 
Hallo Astrid,

wenn Du adoptiert worden bist, gelten sämtliche Verwandtschaftsverhältnisse zu Deiner leiblichen Mutter als "erloschen"- einschl. der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung- in diesem Fall kann sie schon von vorneherein keinen UH von Dir einfordern.


Gruß Petra
 
Hallo Petra,
das ist ja das Problem. Ich bin nicht adoptiert worden .
Wenn meine leibliche Mutter mich freigegeben hätte wäre es ja gut gewesen aber so???
Meine Mutter bekommt eine kleine Rente und den Rest vom Amt(NOCH).
Aber wie sieht es aus wenn das Amt sich an mich wendet??
Ich bin seid eh und je her Hausfrau und Mutter und habe kein eigenes Einkommen.Außerdem bin ich auch nicht bereit für diese Person arbeiten zu gehen.
Kann das Amt mich dazu zwingen??????????


LG
 
Wer kein Einkommen hat ( Hausfrau) muss auch nix zahlen.

Dir steht rein rechtlich ein gewisser Prozentsatz des Gehaltes deines Ehemannes als Taschengeld zu, aber der Betrag unterschreitet in der REgel den SElbstbehalt.
 
Ja, das weiß ich.Es sind zwischen 5 % und 7% was mir an Taschengeld zusteht.
Das Thema hatten wir schon bei verschiedenen Gerichtsverhandlungen zwecks Unterhalt für seine Tochter.

Aber was mal wird wenn meine leibliche Mutter Unterhalt von mir haben will oder Ihr zusteht ist was anderes.Meine Kids sind ja schon groß (18 bis 10 Jahre alt).
Ob man dann von mir verlangen kann arbeiten zu gehen. Das weiß ich eben nicht.

LG
 
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