P
Paulchen
Hi,
das ist ganz unproblematisch. Wir haben es vor der Geburt gemacht (Rathaus) und Patrick hat dort die Vaterschaft persönlich anerkannt.
Ich habe das alleinige Sorgerecht, man kann es aber ab dem Anerkennungszeitpunkt auf beide überschreiben lassen. (Gesetzlich ist die Mutter allein sorgeberechtigt wenn nicht verheiratet. *ggg* Allerdings bekomme ich dauernd Post vom Jugendamt, ich soll mir das Sorgerecht doch teilen, die nerven echt, als sei ich nicht zurechnungsfähig.... *gg*)
Der Nachname von Paul ist der vom Papa. Egal ob verheiratet oder nicht, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat, dann kann man den Namen der Mutter ODER des Vaters wählen.
War alles total problemlos und in 10 Minuten erledigt und hat nichts gekostet.
Liebe Grüsse, Katja
das ist ganz unproblematisch. Wir haben es vor der Geburt gemacht (Rathaus) und Patrick hat dort die Vaterschaft persönlich anerkannt.
Ich habe das alleinige Sorgerecht, man kann es aber ab dem Anerkennungszeitpunkt auf beide überschreiben lassen. (Gesetzlich ist die Mutter allein sorgeberechtigt wenn nicht verheiratet. *ggg* Allerdings bekomme ich dauernd Post vom Jugendamt, ich soll mir das Sorgerecht doch teilen, die nerven echt, als sei ich nicht zurechnungsfähig.... *gg*)
Der Nachname von Paul ist der vom Papa. Egal ob verheiratet oder nicht, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat, dann kann man den Namen der Mutter ODER des Vaters wählen.
War alles total problemlos und in 10 Minuten erledigt und hat nichts gekostet.
Liebe Grüsse, Katja