AW: Titel UNterhalt JA
... wie sieht es denn aus mit ner erneuten Prozesskostenhilfe, bzw die brauchst ja evtl gar nicht weil es ja nicht unbedingt zu ner Gerichtssache kommen muss und wenn er verliert zahlt ja er. Im Grunde reicht Dir ein Beratungsschein, den Du beim Amtsgericht bekommst. Davon wird dann Deine Anwältin gezahlt.
Da Du allerdings einen Titel hast der ja regelt was er zu zahlen hat ist es doch nicht soooo schwer. Du hast doch alles für eine Pfändung in der Hand oder? ER ist dann in der Situation nachweisen zu müssen dass er nicht zahlen kann. Dazu brauchst dann wieder Prozesskostenhilfe.
Das JA DARF so an sich nicht handeln. Bei denen ist es nur oft so, dass sie sich nicht hinter den stellen der das Recht hinter sich hat sondern nach Ermessen handeln was dem Kind vermeintlich gut tut. Sich quasi als Vermittler zwischen Mutter und Vater im Namen des Kindes sehen. Das erklärt schon warum die Dich abweisen. (was es nicht richtiger macht)
An deiner Stelle würd ich nochmal mit ihm reden und ihm klar machen dass das seine Pflicht ist diesen Betrag zu zahlen weil Du eben einen Titel hast, ihm erklären, dass Du ansonsten ja gezwungen bist zu pfänden. Ich würd ihm die negativen Seiten einer Pfändung erklären (Schufa eintrag...) und würd ihn fragen wie er es sich denn nun vorstellt. Wenn er nicht einlenkt dann würd ich den Weg über einen Anwalt gehen es sind zwar z.B. bei mir nur knappe 40 Euro im Monat aber wenn man das aufs Jahr hochrechnet...
lg
Mone