finchen2000
Gehört zum Inventar
AW: Suche Kenner f. Namensrecht
Ich doch schon wieder:
Zur Beantwortung deiner Frage ist es notwendig zu wissen, ob ihr bereits für euer gemeinsames Kind eine Sorgeerklärung abgegeben habt.
Dann hättet ihr bereits einmal das Recht bekommen, einen Nachnamen für das Kind zu bestimmen, also bei Unterschrift der Sorgeerklärung (dreimonatige Frist, in der ihr bestimmen konntet oder noch könnt, falls diese Erklärung noch keine drei Monate her ist).
Wenn nicht, beginnt die Frist erst mit der Eheschließung, also wenn ihr heiratet und einen Ehenamen bestimmt. Wenn ihr keinen Ehenamen bestimmen wollt, bleibt es bei der "einmaligen" Chance, die ihr damals hattet.
Außerdem:
Wer hat das Sorgerecht für dein älteres Kind? Du allein oder du mit dem Kindsvater? (Meine Schwester meint, dass sei wichtig, um die Frage umfassend zu beantworten).
Das stimmt nur, wenn ihr beide das Sorgerecht habt, sonst kannst du das allein bestimmen.
Wenn du einen Doppelnamen annimmst, sind das rein rechtlich zwei Schritte: 1. ihr bestimmt einen Ehenamen, diesen erhält dann Kraft Gesetzes euer gemeinsames Kind, das das 5. Lebenjahr noch nicht vollendet hat
2. Du erklärst, dass du deinen vorherigen Namen voran- oder anstellen möchtest. So behältst du eben auch den Namen deines älteren Kindes, wenn du es nicht einbenennen kannst (wg. des Vater??) oder willst.
LG
Heike
Ich doch schon wieder:
Zur Beantwortung deiner Frage ist es notwendig zu wissen, ob ihr bereits für euer gemeinsames Kind eine Sorgeerklärung abgegeben habt.
Dann hättet ihr bereits einmal das Recht bekommen, einen Nachnamen für das Kind zu bestimmen, also bei Unterschrift der Sorgeerklärung (dreimonatige Frist, in der ihr bestimmen konntet oder noch könnt, falls diese Erklärung noch keine drei Monate her ist).
Wenn nicht, beginnt die Frist erst mit der Eheschließung, also wenn ihr heiratet und einen Ehenamen bestimmt. Wenn ihr keinen Ehenamen bestimmen wollt, bleibt es bei der "einmaligen" Chance, die ihr damals hattet.
Außerdem:
Wer hat das Sorgerecht für dein älteres Kind? Du allein oder du mit dem Kindsvater? (Meine Schwester meint, dass sei wichtig, um die Frage umfassend zu beantworten).
Wäre es vielleicht eine Option das der Große (dazu braucht es aber die Zustimmung des leiblichen Vaters) den Namen Deines Mannes annimmt?
Das stimmt nur, wenn ihr beide das Sorgerecht habt, sonst kannst du das allein bestimmen.
Wenn du einen Doppelnamen annimmst, sind das rein rechtlich zwei Schritte: 1. ihr bestimmt einen Ehenamen, diesen erhält dann Kraft Gesetzes euer gemeinsames Kind, das das 5. Lebenjahr noch nicht vollendet hat
2. Du erklärst, dass du deinen vorherigen Namen voran- oder anstellen möchtest. So behältst du eben auch den Namen deines älteren Kindes, wenn du es nicht einbenennen kannst (wg. des Vater??) oder willst.
LG
Heike
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