AW: Steuerklassen 3 und 5 - Steuernachzahlung Frage
Vorauszahlungen fallen dann an, wenn du Steuerklasse 3 und 5 hast und du dann bei der Steuererklärung nachzahlen musst. Dann setzt das Finanzamt ab dem Folgejahr Vorauszahlungen fest, damit du eben im nächsten Jahr nicht wieder nachzahlen musst. Bei Steuerklasse 4/4 hast du normalerweise keine Nachzahlung sondern ggf. eher noch ne Erstattung. Und damit du deine Lohnsteuer möglichst genau so zahlen kannst, dass es bei der Steuererklärung auch nicht zu einer allzu hohen Erstattung kommt, kannst du einen sogenannten Faktor eintragen. Wie hoch der sein muss kannst du auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums unter Service grob ausrechnen (macht eben Sinn wenn beide was verdienen).
Viele Grüße
Sandra