Lapislazuli
Steinchen
AW: Steuerklasse I
Die Frau ohne Klasse liest mal aufmerksam weiter mit...
L.
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Frau ohne Klasse
Wie romantisch Su.
LG
Claudia
DAS nenne ich wirklich kompliziert, vor allem weil ich nun erstmal in Erfahrung bringen muss wie das mit Zweitwohnsitz etc. abläuft.Guten Tag Frau L.,
den Eingang Ihrer a-cto-Zahlung bestätigen wir hiermit. Ich habe mich auch wie versprochen direkt mit Ihrem Fall beschäftigt, da es ja wohl etwas eilt.
Zunächst einmal erfolgte die Änderung der Steuerklasse aufgrund der Abmeldung Ihres Mannes in Hagen. Dies ist m.E. von Ihnen nicht korrekt gewesen. Da Sie und die Kinder vorerst weiter in Hagen sind, ist davon auszugehen, dass Sie (= die ganze Familie) Ihren Lebensmittelpunkt vorerst auch noch weiter in Hagen haben. Schließlich wird Ihr Mann Sie und die Kinder ja von Zeit zu Zeit noch besuchen. Sporadische (ab und zu) Besuche Ihres Mannes in Deutschland reichen hier aus, damit der Wohnsitz hier erhalten bleibt.
Ich würde empfehlen dass Sie die Abmeldung rückgängig machen bzw. falls dies nicht geht (wovon ich ausgehe) sollte er sich (noch in 2006) in Hagen wieder anmelden. Weisen Sie darauf hin, dass Sie die Situation falsch beurteilt haben und Ihr Mann seinen Wohnsitz hier in Deutschland erst dann endgültig aufgibt, wenn Sie alle nach Italien ziehen und das er den Lebensmittelpunkt weiter in Hagen hat und Sie von Zeit zu Zeit besucht. Ob diese erneute Anmeldung Auswirkungen auf die Krankenversicherung hat sollten Sie ggf. nochmal kurz mit der Krankenkasse abklären.
Dann erhalten Sie weiter die Steuerklasse III und 2 Kinderfreibeträge wie bisher . Auch für 2007 wird dann Ihre Steuerkarte wieder geändert. Eine Nachzahlung ist zumindest aus dieser Sicht nicht zu befürchten. Allerdings spielen bei Ihrer Einkommensteuererklärung, die Sie beim Finanzamt Hagen abgeben müssen, die ausländischen Einkünfte Ihres Mannes aus Italien eine Rolle. Dies ergibt sich aus dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien. Die ausländischen Einkünfte Ihres Mannes aus nichtselbständiger Arbeit unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt sie sind zwar nicht voll steuerpflichtig, aber erhöhen Ihren persönlichen Steuersatz. Je nach Höhe dieser Einkünfte kann es in diesem Zusammenhang zu einer Nachzahlung kommen. Die Höhe einer möglichen Nachzahlung hängt von Ihrem Einkommen bzw. der Höhe des Lohnes in Italien ab. Ich empfehle Ihnen die Einkommensteuererklärung für 2006 durch einen Steuerberater erledigen zu lassen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
Sollte die Rückanmeldung in Hagen für Sie nicht in Frage kommen, so ist es dennoch möglich die Steuerklasse III zu behalten. Dies ist aber dann ein wenig komplizierter. Es gibt eine spezielle steuerliche Vorschrift im § 1a EStG. Es geht hierbei um die sog. fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von EU-und EWR Familienangehörigen. Auch über diese Vorschrift können auf Antrag (siehe zweite Seite Mantelbogen der Einkommensteuererklärung) steuerliche Begünstigungen wie Splittingtarif und Kinderfreibeträge beantragt werden. Dies würde dann aber nicht über das Bürgeramt sondern über das Finanzamt laufen und wäre m.E. umständlicher. Der Rückanmeldung in Hagen sollte daher der Vorrang gegeben werden.
Bitte teilen Sie mir mit, ob ich alle Ihre Fragen beantwortet habe. Gerne können Sie mich auch anrufen.
Mit freundlichen Grüßen
S.