AW: Steuerklasse 5, Zweitjob auf 6 - rechnet sich das?
Ich schrieb es doch schon die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung der Steuer, wie z.B. die Abschlagszahlungen Strom, mit der STeuerklasse entscheidest Du halt wie hoch die Vorauszahlung ist, vereinfacht ausgedrückt.
Den 450,00 Euro Job muss man nicht angeben, weil hier der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer für Dich bezahlt, somit ist das dadurch abgedeckt.
Bei einer Selbständigkeit oder Freiberuflichkeit muss Dein Auftraggeber ja keine Lohnsteuer bezahlen.
Lg
Su