Sorgerecht

Habt Ihr gemeinsames Sorgerecht?

  • Ja, automatisch, weil wir verheiratet sind.

    Abstimmungen: 1 50,0%
  • Ja, in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Abstimmungen: 1 50,0%
  • Ja, aber getrennt lebend

    Abstimmungen: 0 0,0%
  • Nein, obwohl in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Abstimmungen: 0 0,0%
  • Nein, wir leben getrennt.

    Abstimmungen: 0 0,0%
  • Nein, aber wir hatten früher gemeinsames Sorgerecht.

    Abstimmungen: 0 0,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    2
Hallo Krabbelkäfer!
Wollte eigntlich noch mal recherchieren, um auch ganz sicher nix Falsches zu schreiben, komme aber nicht dazu.

Also nach meinem derzeitigen Kenntnisstand bekam früher nach einer Scheidung ein Elternteil das Sorgerecht zugesprochen. Nach neuer Regelung, die erst seit einigen Jahren besteht, bleibt das Sorgerecht auch nach der Scheidung bei beiden Eltern und kann einem Elternteil nur bei einklagbaren Gründen entzogen werden.

Bei nicht Verheirateten muß man das gemeinsame Sorgerecht ausdrücklich beim Jugendamt beantragen. Tut man das nicht bzw. willigt die Mutter nicht ein, bleibt das Sorgerecht allein bei der Mutter.
@ Desiree: Also im juristischen Sinne scheinst Du das alleinige Sorgerecht zu haben, es sei denn Ihr seid verheiratet.

Ich hatte vor Unzeiten mal ein paar passende Links... Schade, nicht aufgehoben!
Liebe Grüße
 
hallo katja,

es stimmt nicht ganz so. früher entschied man bei der scheidung über das sorge- und aufenthaltrecht, automatisch gab es ein gemeinsames sorgerecht. nur bei begründeter antrag gab es alleinigen sorgerecht für ein elternteil - vielleicht etwas leichter als heute. was sich nach der neuen regelung überwiegend geändert hat, ist das gemeinsame sorgerecht bei nichtverheirateten, das war früher nicht möglich, auch bei beidseitigen wunsch. heute kann man den beantragen, so wie du gesagt hast. früher hatten väter nichtehelichen kindern nicht mal umgangsrecht, wenn die mutter das nicht zustimmte, heute haben alle väter einen klagbaren umgangsrecht, ob verheiratet oder nicht. aber auch nichtverheirateten väter können sorgerecht beantragen, auch ohne zustimmung der mutter. wird allerdings nur im extremfall bewilligt, wenn man der mutter das sorgerecht entziehen würde o.ä.

liebe grüsse,
gabriela
 
Hey du bösihexi :-)

ich WUSSTE, wer sich dahinter verbirgt, bevor ich den Beitrag geöffnet habe :-D :-) :-D

Ganz liebe Grüße
 
Hallo Katja,

hmm... das kan shcon sein aber im eigendlichen sinne habenwir beide ja das "sorgerecht" nur im juristischen sinne (wie du sagst) bin ich die die das sorgerecht hat :jaja:
 
Hallo Desirée,

das "eigentliche" Sorgerecht gibt es nicht. Juristisch hast Du alleine das Sorgerecht. Wenn Du alle Entscheidungen gemeinsam mit Deinem Freund triffst, ist das gut, aber Deine alleinige Entscheidung, sozusagen Dein "Entgegenkommen." ;-)

Da Chiara ein eheliches Kind ist, haben wir das Sorgerecht gemeinsam. Gegen das verpflichtende gemeinsame Sorgerecht bei Scheidungen, wie es in Österreich seit der neuen konservativen Regierung automatisch gilt, bin ich entschiedenst. Erstens kümmern sich die meisten geschiedenen Väter sowie nicht um ihre Kinder, brauchen daher auch keine Rechte. Viele zahlen auch keine Alimente, brauchen daher nochmals keine Rechte. Und im Scheidungsverfahren erpressen die Männer oft die Mütter nach dem Motto "Ich krieg das Wochenendhaus, das Sparbuch etc, und Du das alleinige Sorgerecht." Viele Frauen geben da nach.

Wenn sich Geschiedene zumindest in punkto Kinder gut verstehen, können sie für die Kinder ja trotzdem gemeinsam entscheiden. Ein Kompromiss wäre es, eine gemeinsames Sorgerecht extra beantragen zu müssen, aber nicht automatisch zu erhalten.

Liebe Gruesse
Riccarda
 
Hallo Riccarda,

klar hast Du recht, daß es das "eigentliche" Sorgerecht nicht gibt. Schließlich kann der Papa bei Behörden ohne Vollmacht diverse Formulare/Anträge das Kind betreffend nicht rechtskräftig ausfüllen, und sogar einige Kitas fragen nach wegen des Abholens. Also als Mutter mit alleinigem Sorgerecht merkt man auch im eigentlichen Alltag, daß das "eigentliche" Sorgerecht nicht das juristische ist.

Aber ich glaube ich weiß, was Desiree meint: Solange man zusammenlebt, zählt nicht das Papier, sondern das gemeinsame Bemühen um das Kind.
Hallo Desiree (und andere in dieser Situation):
Sehen die nicht-sorgeberechtigten Väter das auch so? Reicht denen das "eigentliche" Sorgerecht?

Die Fragen, die Riccarda angesprochen hat, sind so die, die mir durch den Kopf gingen, als ich die Umfrage hier gestartet habe. Eigentlich heiße Themen, aber daß es in der Umfrage eher ruhig zugeht, wird wohl seine Gründe haben. Vielleicht ist es für die meisten doch kein Thema, oder der Vätermangel hier im Forum ist der Grund.

Aber es hat ja auch noch niemand abgestimmt bei "Ja, aber getrennt lebend". Das sind wahrscheinlich die, die die meisten Konflikte mit dem Sorgerecht haben. Hmm, scheint niemand hier im Forum zu sein. Deren Erfahrungen hätten mich echt interessiert.
Naja...

Liebe Grüße
 
Hallo Katja,

dann wird sich doch auch mal ne "Konfliktmama" melden :-D
Ich habe das alleinige Sorgerecht beantragt :jaja:

Da es bei uns aber ne "besondere Situation" ist, wußten die auf dem Gericht nichtmal was für einen Antrag sie stellen sollen 8-O

Also weiß auch kein Mensch wielange das gehen wird, ob ich Chancen auf Erfolg hab und wie das mit dem liebenden Papa (im Moment ist grad mal wieder Streß angesagt, kann sich aber stündlich ändern :( ) auf Dauer wird weiß ich natürlich auch nicht.

Aber sobalds was zu berichten gibt sag ich Bescheid bzw. heul mich bei Euch aus.

Liebe Grüße
:mickey:
 
Hallo Katja,
ich konnte leider nicht mit abstimmen, da es meine Antwort nicht gibt.
Ich bin verheiratet und mit meinem Mann 2 Kinder, und dadurch gemeinsames Sorgerecht.
Für meine große Tochter habe ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht.
Ich antworte bei der Sorgerechtsfrage meiner Kinder immer, ich bin halbe/halbe :-D . Mein Mann hat aber bei seiner (Stief)Tochter genauso viel zu sagen wie bei den anderen Beiden, schließlich ist er ja immer da.
 
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