Hallo Krabbelkäfer!
Wollte eigntlich noch mal recherchieren, um auch ganz sicher nix Falsches zu schreiben, komme aber nicht dazu.
Also nach meinem derzeitigen Kenntnisstand bekam früher nach einer Scheidung ein Elternteil das Sorgerecht zugesprochen. Nach neuer Regelung, die erst seit einigen Jahren besteht, bleibt das Sorgerecht auch nach der Scheidung bei beiden Eltern und kann einem Elternteil nur bei einklagbaren Gründen entzogen werden.
Bei nicht Verheirateten muß man das gemeinsame Sorgerecht ausdrücklich beim Jugendamt beantragen. Tut man das nicht bzw. willigt die Mutter nicht ein, bleibt das Sorgerecht allein bei der Mutter.
@ Desiree: Also im juristischen Sinne scheinst Du das alleinige Sorgerecht zu haben, es sei denn Ihr seid verheiratet.
Ich hatte vor Unzeiten mal ein paar passende Links... Schade, nicht aufgehoben!
Liebe Grüße
Wollte eigntlich noch mal recherchieren, um auch ganz sicher nix Falsches zu schreiben, komme aber nicht dazu.
Also nach meinem derzeitigen Kenntnisstand bekam früher nach einer Scheidung ein Elternteil das Sorgerecht zugesprochen. Nach neuer Regelung, die erst seit einigen Jahren besteht, bleibt das Sorgerecht auch nach der Scheidung bei beiden Eltern und kann einem Elternteil nur bei einklagbaren Gründen entzogen werden.
Bei nicht Verheirateten muß man das gemeinsame Sorgerecht ausdrücklich beim Jugendamt beantragen. Tut man das nicht bzw. willigt die Mutter nicht ein, bleibt das Sorgerecht allein bei der Mutter.
@ Desiree: Also im juristischen Sinne scheinst Du das alleinige Sorgerecht zu haben, es sei denn Ihr seid verheiratet.
Ich hatte vor Unzeiten mal ein paar passende Links... Schade, nicht aufgehoben!
Liebe Grüße