Frau Anschela
OmmaNuckHasiAnschela
AW: Selbstständig & dann arbeitslos, keinen Anspruch auf Hilfe?
Ich nochmal. Mit dem Überbrückungsgeld meinte ich was anderes. Nicht, dass er es beantragen könnte (das dürfte wohl nicht gehen) aber wenn er es bekommen hat - sozusagen vom AA geförderte Selbständigkeit, dann könnte es mit dem sozialen Netz für ihn anders aussehen, als jemand der ganz alleine ins kalte Wasser gesprungen ist. Bei der Ich-AG ist man mind. 3 Jahre geschützt z.B. und kann ohne Probleme nach Pleite wieder in den vorherigen Stand bezüglich Alo-Geld und gesetzliche KV zurückwechseln.
Liebe Grüße
Angela
Ich nochmal. Mit dem Überbrückungsgeld meinte ich was anderes. Nicht, dass er es beantragen könnte (das dürfte wohl nicht gehen) aber wenn er es bekommen hat - sozusagen vom AA geförderte Selbständigkeit, dann könnte es mit dem sozialen Netz für ihn anders aussehen, als jemand der ganz alleine ins kalte Wasser gesprungen ist. Bei der Ich-AG ist man mind. 3 Jahre geschützt z.B. und kann ohne Probleme nach Pleite wieder in den vorherigen Stand bezüglich Alo-Geld und gesetzliche KV zurückwechseln.
Liebe Grüße
Angela