AW: selbst krankenversichern
Grundsätzlich ist es schon mal so, dass Dich die gesetzlichen KK nicht ablehnen dürfen, es sei denn, Du warst vorher mal privat versichert. Warst Du privat versichert, dann gibt es Umstände, nach denen Du wieder in die gesetzliche darfst, oder auch nicht.
Wie das mit Unterhalt und Scheidung ist, weiß ich nicht. Der Unterhalt für das Kind dürfte m.E. aber nicht in die Berechnung eingehen, ist ja nicht Dein Geld. Der Mindestsatz ist übrigens berechnet auf ein eigenes Einkommen von ca. 850€ (als Ehefrau von privat vers. Männern) bzw. ca. 1200€ bei Selbständigen. Wie es in Deinem Fall wäre, keine Ahnung.
Grundsätzlich ist es schon mal so, dass Dich die gesetzlichen KK nicht ablehnen dürfen, es sei denn, Du warst vorher mal privat versichert. Warst Du privat versichert, dann gibt es Umstände, nach denen Du wieder in die gesetzliche darfst, oder auch nicht.
Wie das mit Unterhalt und Scheidung ist, weiß ich nicht. Der Unterhalt für das Kind dürfte m.E. aber nicht in die Berechnung eingehen, ist ja nicht Dein Geld. Der Mindestsatz ist übrigens berechnet auf ein eigenes Einkommen von ca. 850€ (als Ehefrau von privat vers. Männern) bzw. ca. 1200€ bei Selbständigen. Wie es in Deinem Fall wäre, keine Ahnung.