Schulbefreiung und Versicherung?

Carolin

Caipirinha Queen
:huhu:

So, ich hatte nun heute morgen das Gespräch mit Gianlucas Schulleiter wegen unserem Skiurlaub.

Wir haben an Fasching ja nur bis Dienstag Ferien und am Aschermittwoch ist wieder Schule. (Dafür aber 2,5 Wochen Weihnachtsferien, die kein Mensch braucht :bruddel: )

Das war im Übrigen schon bei uns "früher" ein Problem, wir gehen nämlich schon seit 20 Jahren immer auf die gleiche Hütte zur gleichen Zeit. Wobei es bei meinem Bruder und mir noch einfach ging mit der Freistellung, erst ab meiner kleiner Schwestern fings dann an, schwieriger zu werden.

Jedenfalls bekamen wir letztes Jahr zwei Tage frei vom Direktor zwar auch schon mit Zähneknirschen, aber wir durften :jaja:

Heute morgen nun also das Gespräch und das Ergebnis ist, dass wir machen können was wir wollen :rolleyes: Er kann uns nicht den offiziellen Segen geben, WEIL er da das Problem mit der Versicherung sieht.

Er sagt, wenn Gianluca in den drei Tagen was passiert (was beim Skifahren ja schon mal sein kann), dann würde weder unsere Versicherung noch die Schulversicherung zahlen. Die kämen dann auf ihn zu und würden fragen, warum das Kind nicht in der Schule ist und er "müsste" halt dann sagen, dass er unentschuldigt gefehlt hat.

An diesen Versicherungsaspekt haben wir ehrlich gesagt noch gar nie gedacht. Kennt sich denn von euch jemand aus, ob das tatsächlich so ist? Ich hab schon gegoogelt, aber nichts gefunden.

Rein schulisch gesehen hat er nichts dagegen. Gianluca ist ein guter Schüler. Die Zeugnisse gabs da eh schon und auch die Grundschulinfo ist unter Dach und Fach.
Und er hat mir versichert, dass es keine Auswirkung hätte auf unsere zukünftige Zusammenarbeit. Das war mir halt auch wichtig, weil ja ich ja immerhin die nächsten vier Jahre auch noch mit ihm zu tun habe.

Mann, das Problem haben wir dann ja ab nächstem Jahr in zweifacher Ausführung.
Bei der Gelegenheit hab ich dann gleich mal nen Antrag gestellt, dass wieder Faschingsferien eingeführt werden. Das gabs bei uns nämlich auch schon :jaja: und ich frag mich wirklich warum denn unbedingt die ganzen beweglichen Ferientage an Weihnachten gehängt werden, wo eh nie Schnee liegt und die Kinder nichts davon haben.

Kann mir also jemand helfen, was dieses Versicherungsproblem angeht?

Liebe Grüße

Caro
 
AW: Schulbefreiung und Versicherung?

Liebe Caro,

bei der Versicherung leider nicht, aber zieht doch um ins schönste Nachbarbundesland nach Bayern, da ist Skifahren so wichtig, das wir eine Woche Faschingsferien haben und "nur" 2 Wochen WEihnachtsferien:cool:

Ruf doch mal bei der Krankenkasse an.

LG
Su
 
AW: Schulbefreiung und Versicherung?

Öhm, was mich stutzig macht ist, wenn der Direktor euch die 3 Tage erlaubt, dann is dein Sohn doch offiziell vom Direktor beurlaubt oder?
Habt ihr denn da was schriftlich das dein Sohn 3 Tage in dem Sinne vom Unterricht befreit ist?

Wenn ja, hat doch die Schule bei einem Unfall doch eh nix mit zu tun.Dann ist doch dein Sohn ganz offiziell nicht in der Schule gewesen.

Verstehste wie ich das meine?Is doof zu schreiben.
 
AW: Schulbefreiung und Versicherung?

Aus dem Grund dürfen die Schulrektoren in Bayern ja vor und nach den Ferien nicht frei geben, eben wegen dem Versicherungsaspekt. Ich fürchte also, der Rektor hat recht und sagt Dir also durch die Blume, dass Dein Sohn schwänzen soll - dann ist es nämlich nicht sein sondern Euer Problem. Und das wird er Dir natürlich nicht schriftlich geben.

Alex schwänzt jetzt vor Weihnachten sogar 2 Tage - wenn uns der Zug entgleist oder Ähnliches, dann sehen wir auch das Problem, dass wohl keiner zahlt...

Aber ich frag eben nicht in der Schule vorher, damit die Schule nicht reingezogen wird.

Tut mir also echt leid, aber Euer Rektor hat wohl recht! Und ich finde es gut, dass er Euch auch so sagt. Viele Grüße, Britta
 
AW: Schulbefreiung und Versicherung?

Ich fürchte also, der Rektor hat recht und sagt Dir also durch die Blume, dass Dein Sohn schwänzen soll - dann ist es nämlich nicht sein sondern Euer Problem. Und das wird er Dir natürlich nicht schriftlich geben.

Das hab ich schon auch so verstanden bzw. hat er das so gesagt :jaja:

Ihm ist es "egal", es ist jetzt unsere Entscheidung.

@Michi72: er gibt uns das eben nicht schriftlich. Er gibt uns offiziell ja gar nicht frei, sondern überlasst das jetzt uns. Wir würden ihn quasi mit seinem Wissen schwänzen lassen.
Wenn dann jemand von irgendeiner Versicherung kommen würde, dann wüsste er natürlich nichts, und Gianluca hätte unentschuldigt gefehlt.


Ok, die Versicherung der Schulei ist also raus, aber wäre es tatsächlich so, dass auch unsere gesetzliche Versicherung nicht zahlen würde, wenn sich Gianluca nun im Urlaub das Bein bricht?

Ich muß da mal anrufen, das wird das Beste sein.


Ach und Su: Dass es in Bayern noch Faschings/Winterferien gibt, ist mir bekannt. Deshalb regts mich ja auch so auf :bruddel: Es ist übrigens auch bei uns so, dass es an einer Schule ein paar Kilometer weiter schon wieder anders aussehen kann, weil die einfach ihre beweglichen Ferientage anders legen.

:winke: Caro
 
AW: Schulbefreiung und Versicherung?

Hallo,

Kinder sind grundsätzlich nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Es sei denn: In der Schule/Kindergarten bzw. auf dem Weg dorthin und zurück. Bei Unfällen in der Freizeit bekommt man dann also gar nichts. Daher ist auch die private Unfallversicherung für Kinder sehr, sehr wichtig! Und die zahlt dann halt auch, egal, ob bei Schulveranstaltung, in der Freizeit oder oder oder

Mach 'ne private Unfallversicherung und gut ist. Von der gesetzlichen kannste dir eh im schlimmsten Fall nix kaufen. Die Rente bei Kindern ist so lachhaft gering. :umfall:

Liebe Grüße
Angela
 
AW: Schulbefreiung und Versicherung?

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die private Unfallversicherung nicht zahlt, nur weil Schule war.

Und die gesetzliche zahlt eh nicht, bei Unfällen, die im privaten Bereich passieren.

Mit der Krankenversicherung hat es m.E. rein gar nichts zu tun (wegen des Beinbruchs jetzt).

Oder ich bin komplett falsch gewickelt.

Ich würde bei unserer privaten Unfallversicherung anrufen und fragen.

vlg, Gisela
 
AW: Schulbefreiung und Versicherung?

...geht es nicht um die Krankenkasse, wenn er sich den Haxn bricht und dort zum Arzt muss?

LG
Su
 
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