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Also, bei dem Mieterberein steht, dass man vom ersten Tag an die Leistungen der Mietervereine mit Ausnahme der Prozesskostenübernahme erhält.Exilfriesin hat gesagt.:Kann aber sein, dass der Mieterverein genau wie bei der Rechtschutzversicherung ne Sperrfrist hat. Also Achtung ;-)
Alles Gute für Euch
Ist natürlich blöd, wenn das ganze vor Gericht landen sollte, aber wir haben da zum Glück einen Anwalt im Bekanntenkreis, der für uns schon einiges erledigt hat.Diese Kostenübernahme (Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder, Sachverständigenkosten) setzt voraus, dass die Mitgliedschaft im Mieterverein mindestens drei Monate besteht und der Rechtsfall erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten ist.