Sie könnte ein Testament machen, dich offiziell enterben und deinen Bruder zum Alleinerben einsetzen (meintest du das mit "rechtlichem Anteil aus ihrem Teil"?) Aber warum solltest du deinen Teil nach dem Tod deines Vaters aufgeben? Das hat du ja schon geerbt...
Dann steht dir dein Pflichtteil zu, wenn es nur dich und deinen Bruder gibt, also ein Viertel.
Sie könnte dann zusätzlich ein Vermächtnis in Höhe dieses Pflichtteils zu deinen Gunsten ergänzen, so, dass ihr am Ende jeder die Häfte erhaltet, er aber das Haus. So haben es meine Eltern gemacht, aber das Ganze ist natürlich nicht zu Lebzeiten. Ich bekomme monatlich etwas
Als Beide verstorben waren, haben wir, um den Wert des Erbes, auch für den Erbschein, zu ermitteln, das Haus von unserer Hausbank bewerten lassen, also den Verkehrswert. Das war kostenlos.
Streit gab es trotzdem, das hätten meine Eltern nicht gewollt, das ist mir klar. Aber es war ganz furchtbar.
Wir waren vor Jahren mal alle gemeinsam beim Anwalt, da ging es darum, dass sie die obere Wohnung schon vorab kauft.
Dem haben meine Eltern alles erklär,t und der meinte damals, er müsse mich darauf hinweisen, dass ich schlechter gestellt werde.
War mir schon klar...
In 99 % der Fälle zahlt das bleibende Kind (dein Bruder) das weichende Kind (dich) zu Lebzeiten aus und die Eltern bekommen ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Wir waren das 1%.
Ganz im Ernst, bei uns war es zwar seltsam, aber einwandfrei geregelt - Ärger gab es trotzdem. Trotz Notars und Testament und Erbschein.
An deiner Stelle würde ich, und das hab ich damals auch dann gemacht, VORHER zu einem Fachanwalt für Erbrecht gehen.
Der kann dir all diese Fragen beantworten und das kostet vielleicht 200-300€, dafür bist du auf der sicheren Seite.